Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 13 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Artikel 13

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 11. Dezember 2019.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 1. Februar 2019

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER