Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/02/2024
Änderungen
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Artikel 11 - Duration-Netting-Regelungen

Artikel 11

Duration-Netting-Regelungen

(1)  
Duration-Netting-Regelungen werden von AIFM angewandt, wenn sie das Risiko eines AIF gemäß Artikel 8 Absatz 9 berechnen.
(2)  
Duration-Netting-Regelungen werden nicht angewandt, wenn sie eine Fehldarstellung des AIF-Risikoprofils zur Folge hätten. AIFM, die von solchen Netting-Regelungen Gebrauch machen, beziehen in ihre Zinsstrategie keine anderen Risikofaktoren ein, wie beispielsweise Volatilität. Zinsarbitrage-Strategien finden deshalb auf solche Netting-Regelungen keine Anwendung.
(3)  
Die Verwendung solcher Duration-Netting-Regelungen führt nicht dazu, dass durch Anlagen in Kurzfrist-Positionen die Hebelfinanzierung eine ungerechtfertigte Höhe erreicht. Kurzfristige Zinsderivate stellen für einen AIF mit mittlerer Laufzeit, der die Duration-Netting-Regelungen anwendet, nicht die Hauptertragsquelle dar.
(4)  
Zinsderivate werden gemäß Anhang III in eine äquivalente Basisposition umgerechnet und einem Netting unterzogen.
(5)  
AIF, die von den Duration-Netting-Regelungen Gebrauch machen, können nach wie vor den die Hedging-Regelung nutzen. Duration-Netting-Regelungen können ausschließlich auf die nicht unter die Hedging-Regelung fallenden Zinsderivate angewandt werden.