Artikel 12
Berufshaftungsrisiken
Die in Absatz 1 definierten Berufshaftungsrisiken umfassen u. a.
das Risiko des Verlusts von Dokumentennachweisen für das Eigentumsrecht des AIF an Vermögenswerten;
das Risiko von Fehldarstellungen oder irreführenden Aussagen gegenüber dem AIF oder seinen Anlegern;
das Risiko von Handlungen, Fehlern oder Auslassungen, aufgrund deren gegen Folgendes verstoßen wird:
gesetzliche Pflichten und Verwaltungsvorgaben;
die Pflicht, dem AIF und seinen Anlegern gegenüber Sachkenntnis und Sorgfalt walten zu lassen;
treuhänderische Pflichten;
Pflicht zur vertraulichen Behandlung;
die Vertragsbedingungen oder die Satzung des AIF;
die Bedingungen, zu denen der AIFM vom AIF bestellt wurde;
das Risiko, dass keine angemessenen Verfahren zur Prävention unredlicher, betrügerischer oder böswilliger Handlungen geschaffen, umgesetzt und beibehalten werden;
das Risiko einer nicht vorschriftsmäßigen Bewertung von Vermögenswerten oder Berechnung von Anteilspreisen;
das Risiko von Verlusten, die durch eine Betriebsunterbrechung, durch Systemausfälle oder durch einen Ausfall der Transaktionsverarbeitung oder des Prozessmanagements verursacht werden.