Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/02/2024
Änderungen
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ANHANG IV

ANHANG IV

Formblatt für die Berichterstattung: AIFM

(Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 der Richtlinie 2011/61/EU)



Angaben zum AIFM

(Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2011/61/EU)

 

 

Wichtigster Markt/wichtigstes Instrument

Zweitwichtigster Markt/zweitwichtigstes Instrument

Drittwichtigster Markt/drittwichtigstes Instrument

Viertwichtigster Markt/viertwichtigstes Instrument

Fünftwichtigster Markt/fünftwichtigstes Instrument

1

Wichtigste Märkte des Handels für Rechnung der vom AIFM verwalteten AIF

 

 

 

 

 

2

Wichtigste Instrumente des Handels für Rechnung der vom AIFM verwalteten AIF

 

 

 

 

 

3

Verwaltete Vermögenswerte aller verwalteten AIF, berechnet gemäß Artikel 2

In der Basiswährung (wenn für alle AIF gleich)

In EUR

 

Bitte Angabe von offizieller Bezeichnung, Ort und Rechtsordnung der Märkte



Detaillierte Liste aller vom AIFM verwalteten AIF

auf Verlangen zum Ende jedes Quartals vorzulegen

(Artikel 24 Absatz 3 der Richtlinie 2011/61/EU)

Name des AIF

Identifikationscode der Fonds

Auflegedatum

AIF-Typ

(Hedgefonds, Private Equity-Fonds, Immobilienfonds, Dachfonds, Sonstige (*1))

NAV

EU-AIF: Ja/Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(*1)   

Unter „Sonstige“ bitte Angabe der Strategie, die den AIF-Typ am besten beschreibt.

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.

Formblatt für die Berichterstattung: AIF

(Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 der Richtlinie 2011/61/EU)



Angaben zum AIF

(Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2011/61/EU)

Datentyp

Gemeldete Daten

Identität des AIF

1

Name des AIF

 

EU-AIF: Ja/Nein

2

Fondsmanager

(Firmenname und Standardcode, sofern verfügbar)

 

EU-AIFM: Ja/Nein

3

Identifikationscodes der Fonds,

falls zutreffend

 

 

4

Auflegedatum des AIF

 

 

5

Sitz des AIF

 

 

6

Identität des/der Primebroker des AIF

(Firmenname und Standardcode, sofern verfügbar)

 

 

7

Basiswährung des AIF nach ISO 4217 und verwaltete Vermögenswerte, berechnet gemäß Artikel 2

Währung

Gesamtwert des verwalteten Vermögens

8

Rechtsordnungen der drei wichtigsten Finanzierungsquellen (ohne von Anlegern gekaufte AIF-Anteile)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Vorherrschender AIF-Typ (bitte einen Typ auswählen)

Hedgefonds

Private Equity-Fonds

Immobilienfonds

Dachfonds

Sonstige

Keine

 

10

Aufschlüsselung der Anlagestrategien

(Aufschlüsselung der AIF-Anlagestrategien nach dem in Frage 1 genannten vorherrschenden AIF-Typ. Zur Beantwortung dieser Frage, siehe Erläuterungen.)

 

 

Angabe der Strategie, die die AIF-Strategie am besten beschreibt

Anteil am NAV

(%)

a)  Hedgefondstrategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Hedgefonds“ angegeben wurde)

 

Angabe der Hedgefondsstrategien, die die AIF-Strategien am besten beschreiben

Equity: Long Bias

Equity: Long/Short

Equity: Marktneutral

Equity: Short Bias

Relative Value: Fixed Income Arbitrage

Relative Value: Wandelanleihen-Arbitrage

Relative Value: Volatilitätsarbitrage

Event Driven: Krisensituationen/Restrukturierungen

Event Driven: Risikoarbitrage (Risk Arbitrage/Merger Arbitrage)

Event Driven: Equity — Special-Situations-Strategie

Kredit (long/short)

Asset Based Lending

Makro

Managed Futures/CTA: Fundamental

Managed Futures/CTA: Quantitative

Multi-Strategy-Hedgefonds

sonstige Hedgefondsstrategien

 

 

b)  Private-Equity-Strategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Private Equity-Fonds“ angegeben wurde)

 

Angabe der Private-Equity-Strategien, die die AIF-Strategien am besten beschreiben

Wagniskapital

Growth Capital

Mezzanine-Kapital

Multi-Strategy-Private-Equity

sonstige Private-Equity-Strategien

 

 

c)  Immobilienstrategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Immobilienfonds“ angegeben wurde)

 

Angabe der Immobilienstrategien, die die AIF-Strategien am besten beschreiben

Wohnimmobilien

Gewerbeimmobilien

Industrieimmobilien

Multi-Strategy-Immobilienfonds

sonstige Immobilienstrategien

 

 

d)  Dachfondsstrategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Dachfonds“ angegeben wurde)

 

Angabe der „Dachfondsstrategie“, die die AIF-Strategien am besten beschreibt

Dach-Hedgefonds

Dach-Private-Equity-Fonds

sonstige Dachfonds

 

 

e)  Sonstige Strategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Sonstige“ angegeben wurde)

 

Angabe der „sonstigen“ Strategie, die die AIF-Strategien am besten beschreibt

Rohstoff-Fonds

Equity-Fonds

Fixed Income-Fonds

Infrastrukturfonds

sonstige Fonds

 

 

Wichtigste Risiken und stärkste Konzentration

11

Wichtigste Instrumente, mit denen der AIF handelt

 

 

 

 

Art/Code des Instruments

Wert (berechnet nach Artikel 3 AIFM-Richtlinie)

Long-/Short-Position

 

Wichtigstes Instrument

 

 

 

 

Zweitwichtigstes Instrument

 

 

 

 

Drittwichtigstes Instrument

 

 

 

 

Viertwichtigstes Instrument

 

 

 

 

Fünftwichtigstes Instrument

 

 

 

12

Geografischer Schwerpunkt

 

 

 

Geografische Aufschlüsselung der vom AIF gehaltenen Investitionen als prozentualer Anteil am gesamten Nettobestandswert (NAV) des AIF

% des NAV

 

 

Afrika

 

 

 

Asien und pazifischer Raum (außer Mittlerer Osten)

 

 

 

Europa (EWR)

 

 

 

Europa (nicht EWR)

 

 

 

Mittlerer Osten

 

 

 

Nordamerika

 

 

 

Südamerika

 

 

 

Supranational/mehrere Regionen

 

 

13

10 wichtigste Risiken des AIF zum Berichtsdatum (höchster absoluter Wert):

 

 

Art der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten

Name/Beschreibung der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten

Wert (berechnet nach Artikel 3)

% am Bruttomarktwert

Long-/Short-Position

Gegenpartei (sofern relevant)

 

1.

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

 

 

7.

 

 

 

 

 

 

 

8.

 

 

 

 

 

 

 

9.

 

 

 

 

 

 

 

10.

 

 

 

 

 

 

14

5 wichtigste Portfoliokonzentrationen:

 

 

Art der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten

Name/Beschreibung des Markts

Höhe des aggregierten Risikos (berechnet nach Artikel 3)

% am Bruttomarktwert

Long-/Short-Position

Gegenpartei (sofern relevant)

 

1.

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

 

15

Typische Geschäfts-/Positionsgröße

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Private Equity-Fonds“ angegeben wurde)

(bitte eine Angabe)

Sehr klein

Klein

Unteres mittleres Marktsegment

Oberes mittleres Marktsegment

Large Cap

Mega Cap

 

16

Wichtigste Märkte, auf denen der AIF handelt

 

 

 

Angabe von Name und Kennnummer (z. B. MIC-Code), sofern verfügbar, des Markts mit dem höchsten Risiko

 

 

 

Angabe von Name und Kennnummer (z. B. MIC-Code), sofern verfügbar, des Markts mit dem zweithöchsten Risiko

 

 

 

Angabe von Name und Kennnummer (z. B. MIC-Code), sofern verfügbar, des Markts mit dem dritthöchsten Risiko

 

 

17

Anlegerkonzentration

 

 

 

Angabe des ungefähren Prozentsatzes des AIF-Kapitals im wirtschaftlichen Eigentum der fünf wirtschaftlichen Eigentümer mit der höchsten Kapitalbeteiligung am AIF (als Prozentsatz der ausstehenden AIF-Anteile; Look-Through auf wirtschaftliche Eigentümer, sofern bekannt/möglich)

 

 

 

Aufschlüsselung der Anlegerkonzentration nach Anlegerstatus (Schätzwert, falls keine exakten Informationen verfügbar):

%

 

 

— Professionelle Kunden (im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG (MiFID):

— Kleinanleger:

 

 

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.



Den zuständigen Behörden vorzulegende Angaben zum AIF

(Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU)

 

Datentyp

Gemeldete Daten

Identität des AIF

1

Name des AIF

 

EU-AIF: Ja/Nein

2

Fondsmanager

 

EU-AIFM: Ja/Nein

1

Name des AIF

 

 

 

2

Fondsmanager

 

 

 

3

Identifikationscodes der Fonds, falls zutreffend

 

 

 

4

Auflegedatum des AIF

 

 

 

5

Basiswährung des AIF nach ISO 4217 und verwaltete Vermögenswerte, berechnet gemäß Artikel 2

Währung

Gesamtwert des verwalteten Vermögens

6

Identität des/der Primebroker des AIF

 

 

 

7

Rechtsordnungen der drei wichtigsten Finanzierungsquellen

 

 

 

Gehandelte Instrumente und Einzelrisiken

8

Gehandelte Einzelrisiken und wichtigste Vermögenskategorien, in die der AIF investiert ist (zum Berichtsdatum):

 

a)  Wertpapiere

 

Kaufseite (Long Value)

Verkaufseite (Short Value)

 

Kassenmittel und Kassenmitteläquivalente

 

 

 

davon:

Einlagenzertifikate

 

 

 

 

Commercial Papers

 

 

 

 

sonstige Einlagen

 

 

 

 

sonstige Kassenmittel und Kassenmitteläquivalente (ausschl. Staatspapieren)

 

 

 

Börsennotierte Aktien

 

 

 

davon:

Emission von Finanzinstituten

 

 

 

 

sonstige börsennotierte Aktien

 

 

 

Nicht börsennotierte Aktien

 

 

 

Nicht von Finanzinstituten ausgegebene Unternehmensanleihen

 

 

 

davon:

mit Investment-Grade-Rating

 

 

 

 

ohne Investment-Grade-Rating

 

 

 

Von Finanzinstituten ausgegebene Unternehmensanleihen

 

 

 

davon:

mit Investment-Grade-Rating

 

 

 

 

ohne Investment-Grade-Rating

 

 

 

Staatsanleihen

 

 

 

davon:

EU-Bonds mit Laufzeit von bis zu einem Jahr

 

 

 

 

EU-Bonds mit Laufzeit von mehr als einem Jahr

 

 

 

 

Nicht G10-Bonds mit Laufzeit von bis zu einem Jahr

 

 

 

 

Nicht G10-Bonds mit Laufzeit von mehr als einem Jahr

 

 

 

Nicht von Finanzinstituten ausgegebene Wandelanleihen

 

 

 

davon:

mit Investment-Grade-Rating

 

 

 

 

ohne Investment-Grade-Rating

 

 

 

Von Finanzinstituten ausgegebene Wandelanleihen

 

 

 

davon:

mit Investment-Grade-Rating

 

 

 

 

ohne Investment-Grade-Rating

 

 

 

Darlehen

 

 

 

davon:

gehebelte Darlehen

 

 

 

 

sonstige Darlehen

 

 

 

Strukturierte/verbriefte Produkte

 

 

 

davon:

ABS

 

 

 

 

RMBS

 

 

 

 

CMBS

 

 

 

 

MBS von Agenturen

 

 

 

 

ABCP

 

 

 

 

CDO/CLO

 

 

 

 

Strukturierte Zertifikate

 

 

 

 

ETP

 

 

 

 

sonstige

 

 

 

b)  Derivate

Kaufseite (Long Value)

Verkaufseite (Short Value)

 

Equity-Derivate

 

 

 

davon:

verbunden mit Finanzinstituten

 

 

 

 

sonstige Equity-Derivate

 

 

 

Fixed Income-Derivate

 

 

 

CDS

 

 

 

davon:

Einzeladressen-CDS von Finanzinstituten

 

 

 

 

Einzeladressen-CDS von staatlichen Emittenten

 

 

 

 

Einzeladressen-CDS von sonstigen Emittenten

 

 

 

 

Index-CDS

 

 

 

 

Exotisch (einschließlich Credit Default Tranche)

 

 

 

 

Bruttowert

 

 

Devisengeschäfte (zu Investmentzwecken)

 

 

 

Zinsderivate

 

 

 

 

Kaufseite (Long Value)

Verkaufseite (Short Value)

 

Rohstoff-Derivate

 

 

 

davon:

Energie

 

 

 

 

davon:

 

 

 

 

—  Rohöl

 

 

 

 

—  Erdgas

 

 

 

 

—  Strom

 

 

 

 

Edelmetalle

 

 

 

 

davon: Gold

 

 

 

 

sonstige Rohstoffe

 

 

 

 

davon:

 

 

 

 

—  Industriemetalle

 

 

 

 

—  Viehbestand

 

 

 

 

—  landwirtschaftliche Produkte

 

 

 

Sonstige Derivate

 

 

 

c)  Physische (reale/materielle) Anlagen

Kaufseite (Long Value)

 

 

Physisch: Immobilien

 

 

 

davon:

Wohnimmobilien

 

 

 

 

Gewerbeimmobilien

 

 

 

Physisch: Rohstoffe

 

 

 

Physisch: Holz

 

 

 

Physisch: Kunst und Sammlerobjekte

 

 

 

Physisch: Transportmittel

 

 

 

Physisch: sonstige

 

 

 

d)  Organismen für gemeinsame Anlagen

Kaufseite (Long Value)

 

 

Anlagen in durch den AIFM geführte/verwaltete OGA

 

 

 

davon:

Geldmarktfonds- und Cash-Management-OGA

 

 

 

 

ETF

 

 

 

 

sonstige OGA

 

 

 

Anlagen in nicht durch den AIFM geführte/verwaltete OGA

 

 

 

davon:

Geldmarktfonds- und Cash-Management-OGA

 

 

 

 

ETF

 

 

 

 

sonstige OGA

 

 

 

e)  Anlagen in andere Vermögensklassen

 

Kaufseite (Long Value)

Verkaufseite (Short Value)

 

Sonstige insgesamt

 

 

 

9

Umsatz in den einzelnen Vermögensklassen während der Berichtsmonate

 

 

 

 

a)  Wertpapiere

 

Marktwert

 

 

Kassenmittel und Kassenmitteläquivalente

 

 

 

 

Börsennotierte Aktien

 

 

 

 

Nicht börsennotierte Aktien

 

 

 

 

Nicht von Finanzinstituten ausgegebene Unternehmensanleihen

 

 

 

 

davon:

mit Investment-Grade-Rating

 

 

 

 

ohne Investment-Grade-Rating

 

 

 

Von Finanzinstituten ausgegebene Unternehmensanleihen

 

 

 

 

Staatsanleihen

 

 

 

 

davon:

Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten

 

 

 

 

Staatsanleihen von Drittländern

 

 

 

Wandelanleihen

 

 

 

 

Darlehen

 

 

 

 

Strukturierte/verbriefte Produkte

 

 

 

 

b)  Derivate

 

Nominalwert

Marktwert

 

Equity-Derivate

 

 

 

 

Fixed Income-Derivate

 

 

 

 

CDS

 

 

 

 

Devisengeschäfte (zu Investmentzwecken)

 

 

 

 

Zinsderivate

 

 

 

 

Rohstoff-Derivate

 

 

 

 

Sonstige Derivate

 

 

 

 

c)  Physische (reale/materielle) Anlagen

 

Marktwert

 

 

Physisch: Rohstoffe

 

 

 

 

Physisch: Immobilien

 

 

 

 

Physisch: Holz

 

 

 

 

Physisch: Kunst und Sammlerobjekte

 

 

 

 

Physisch: Transportmittel

 

 

 

 

Physisch: Sonstige

 

 

 

 

d)  Organismen für gemeinsame Anlagen

 

 

 

 

e)  Andere Vermögensklassen

 

 

 

 

Währung der Risiken

 

 

 

10

Gesamtwert von Long- und Shortpositionen (vor Kurssicherung) in folgenden Währungen:

Kaufseite (Long Value)

Verkaufseite (Short Value)

 

Anwendung und Durchsetzung

 

 

 

 

CAD

 

 

 

 

CHF

 

 

 

 

EUR

 

 

 

 

GBP

 

 

 

 

HKD

 

 

 

 

JPY

 

 

 

 

USD

 

 

 

 

Sonstige

 

 

 

11

Typische Geschäfts-/Positionsgröße

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn oben als vorherrschender AIF-Typ „Private Equity-Fonds“ angegeben wurde)

(bitte eine Angabe)

Sehr klein

(< 5 Mio. EUR)

Klein

(5 Mio. EUR bis < 25 Mio. EUR)

Unteres/mittleres

Marktsegment (25 Mio. EUR bis < 150 Mio. EUR)

Oberes mittleres Marktsegment (150 Mio. EUR bis 500 Mio. EUR)

Large Cap

(500 Mio. EUR bis 1 Mrd. EUR)

Mega Cap

(1 Mrd. EUR und mehr)

 

12

Beherrschender Einfluss (siehe Artikel 1 der Richtlinie 83/349/EWG des Rates (ABl. L 193 vom 18.7.1983, S. 1)

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn oben als vorherrschender AIF-Typ „Private Equity-Fonds“ angegeben wurde; verlangt werden Angaben zu jedem Unternehmen, auf das der AIF einen beherrschenden Einfluss im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 83/349/EWG ausübt) (falls nicht zutreffend, frei lassen)

Name

% der Stimmrechte

Art der Transaktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Risikoprofil des AIF

1.  Marktrisiko

13

Erwartete jährliche Anlagerendite/interner Zinsfuß (IRR) unter normalen Marktbedingungen (in %)

 

 

 

NET Equity Delta

 

 

 

 

NET DV01:

 

 

 

 

NET CS01:

 

 

 

2.  Gegenpartei

14

Handels- und Clearingmechanismen

 

 

 

 

a)  Geschätzter %-Anteil (Marktwert) des Wertpapierhandels:

(frei lassen, falls keine Wertpapiere gehandelt werden)

%

 

 

Geregelte Börsen

 

 

 

 

OTC

 

 

 

 

b)  Geschätzter %-Anteil (Handelsvolumen) des Derivatehandels:

(frei lassen, falls keine Derivate gehandelt werden)

%

 

 

Geregelte Börsen

 

 

 

 

OTC

 

 

 

 

c)  Geschätzter %-Anteil (Handelsvolumen) geclearter Derivat-Transaktionen:

(frei lassen, falls keine Derivate gehandelt werden)

%

 

 

Über eine zentrale Gegenpartei (CCP)

 

 

 

 

Bilateral

 

 

 

 

d)  Geschätzter %-Anteil (Marktwert) geclearter Pensionsgeschäfte:

(frei lassen, falls keine Pensionsgeschäfte getätigt werden)

%

 

 

Über eine zentrale Gegenpartei (CCP)

 

 

 

 

Bilateral

 

 

 

 

Triparty

 

 

 

15

Wert von Sicherheiten und sonstiger Arten der Kreditunterlegung, die der AIF bei sämtlichen Gegenparteien hinterlegt hat

 

 

 

a)  Wert von Sicherheiten in Form von Kassenmitteln und Kassenmitteläquivalenten

 

 

 

b)  Wert von Sicherheiten in Form sonstiger Wertpapiere (außer Kassenmitteln und Kassenmitteläquivalenten)

 

 

 

c)  Wert der hinterlegten sonstigen Sicherheiten und anderer Arten der Kreditunterlegung (einschl. Nennwert von Kreditbriefen und ähnlichen durch Dritte geleisteten Kreditsicherheiten)

 

 

16

Welcher prozentuale Anteil am Wert der bei Gegenparteien hinterlegten Sicherheiten und anderen Arten der Kreditunterlegung wurde von Gegenparteien weiterverpfändet?

 

 

17

Die fünf wichtigsten Gegenpartei-Risiken (außer CCP)

 

 

 

a)  Angabe der fünf wichtigsten Gegenparteien, bei denen der AIF das höchste Gegenpartei-Nettokreditrisiko (Mark-to-Market) trägt, gemessen als % am Nettobestandswert (NAV) des AIF

Name

Gesamtrisiko

 

Gegenpartei 1

 

 

 

 

Gegenpartei 2

 

 

 

 

Gegenpartei 3

 

 

 

 

Gegenpartei 4

 

 

 

 

Gegenpartei 5

 

 

 

 

a)  Angabe der fünf wichtigsten Gegenparteien mit dem höchsten Gegenpartei-Nettokreditrisiko (Mark-to-Market) beim AIF, gemessen als Prozentsatz am NAV des AIF

Name

Gesamtrisiko

 

Gegenpartei 1

 

 

 

 

Gegenpartei 2

 

 

 

 

Gegenpartei 3

 

 

 

 

Gegenpartei 4

 

 

 

 

Gegenpartei 5

 

 

 

18

Direkt-Clearing über zentrale Gegenparteien (CCP)

 

 

 

a)  Hat der AIF im Berichtszeitraum Transaktionen direkt über eine CCP clearen lassen?

Ja

Nein (falls nein, können Sie direkt zu Frage 21 gehen)

 

 

b)  Bei „Ja“ unter 18(a), Angabe der drei im Hinblick auf das Nettokreditrisiko wichtigsten zentralen Gegenparteien (CCP)

Name

Gehaltener Wert

 

CCP 1 (frei lassen, falls nicht zutreffend)

 

 

 

 

CCP 2 (frei lassen, falls nicht zutreffend)

 

 

 

 

CCP 3 (frei lassen, falls nicht zutreffend)

 

 

 

3.  Liquiditätsprofil

Portfolio-Liquiditätsprofil

19

Anleger-Liquiditätsprofil

Anteil des Portfolios, der innerhalb folgender Fristen liquide gemacht werden kann:

 

1 Tag oder weniger

2-7 Tage

8-30 Tage

31-90 Tage

91-180 Tage

181-365 Tage

mehr als 365 Tage

 

 

 

 

 

 

 

 

20

Wert unbelasteter Barmittel

 

 

Anleger-Liquiditätsprofil

21

Anleger-Liquiditätsprofil

Anteil des innerhalb folgender Fristen rückzahlbaren Anlegerkapitals (in % des NAV des AIF)

 

 

 

1 Tag oder weniger

2-7 Tage

8-30 Tage

31-90 Tage

91-180 Tage

181-365 Tage

mehr als 365 Tage

 

 

 

 

 

 

 

 

22

Rückzahlungen an die Anleger

 

 

 

 

a)  Gewährt der AIF Anlegern Kündigungs-/Rückzahlungsrechte im normalen Verlauf?

Ja

Nein

 

 

 

 

 

b)  Welche Häufigkeit haben Rückzahlungen an Anleger (bei mehreren Anteilklassen Angabe der wichtigsten Anteilklasse des NAV)?

(bitte eine Angabe)

Täglich

Wöchentlich

Vierzehntäglich

Monatlich

Vierteljährlich

Halbjährlich

Jährlich

Sonstige

Nicht zutreffend

 

 

c)  Welche Meldefrist gilt für Rückzahlungen nach Anlegerklasse (in Tagen)?

(bei mehreren Klassen oder Anteilen Angabe der Meldefrist nach Vermögenswert)

 

 

 

d)  „Lock-Up-Frist“ der Anleger in Tagen (bei mehreren Klassen oder Anteilen Angabe der Meldefrist nach Vermögenswert)

 

 

23

Besondere Regelungen und Vorzugsbehandlung

 

 

 

a)  Prozentualer Anteil am AIF-NAV, für den zum Berichtsdatum folgende besondere Regelungen gelten:

% am NAV

 

 

Abspaltung illiquider Anlagen („Side pockets“)

 

 

 

 

Rücknahmebeschränkungen („Gates“)

 

 

 

 

Aussetzung des Anteilehandels

 

 

 

 

Sonstige Regelungen für die Verwaltung schwer zu liquidierbaren Vermögens (bitte spezifizieren)

 

[Typ]

[%]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)  Angabe des prozentualen Anteils am NAV von AIF-Vermögenswerten, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten, gemäß Artikel 23(4)(a) der AIFM-Richtlinie, einschließlich der unter 25 a) aufgeführten Vermögenswerte?

 

 

 

Besondere Regelungen in % am NAV

 

 

 

 

c)  Erhalten Anleger eine Vorzugsbehandlung oder Anspruch auf eine solche Behandlung (z. B. aufgrund einer Zusatzvereinbarung) und bestehen deshalb gemäß Artikel 23(1)(j) der AIFM-Richtlinie Informationspflichten gegenüber den Anlegern des AIF?

(ja/nein)

 

 

d)  Falls „Ja“ unter Buchstabe c, Angabe der Vorzugsbehandlungen:

 

 

 

Unterschiedliche Informierung/Berichterstattung an Anleger

 

 

 

 

Unterschiedliche Liquiditätsanforderungen an die verschiedenen Anleger

 

 

 

 

Unterschiedliche Gebührenbestimmungen für Anleger

 

 

 

 

Sonstige Vorzugsbehandlungen

 

 

 

24

Aufschlüsselung der Eigentumsrechte an den AIF-Anteilen nach Anlegergruppe (in % am NAV des AIF-Vermögens; Look-Through auf die wirtschaftlichen Eigentümer, sofern bekannt und möglich)

 

 

25

Finanzierungsliquidität

 

 

 

a)  Aggregierte Angaben zu aufgenommenen Krediten und dem AIF verfügbaren Kassenmittel (einschließlich genutzter und ungenutzter, widerruflicher und unwiderruflicher Kreditlinien sowie jeglicher befristeter Finanzierungen)

 

 

 

b)  Aufteilung des unter a) genannten Betrags auf die nachstehend genannten Zeiträume, basierend auf dem längsten Zeitraum, während dem der Gläubiger vertraglich zur Bereitstellung der Finanzierung verpflichtet ist:

 

 

 

1 Tag oder weniger

2-7 Tage

8-30 Tage

31-90 Tage

91-180 Tage

181-365 Tage

mehr als 365 Tage

 

 

 

 

 

 

 

 

4.  Kredit- und Forderungsrisiko

26

Wert von Barmittel- oder Wertpapierkrediten nach:

 

 

 

unbesicherten Barkrediten:

 

 

 

 

besicherten Barkrediten — über Primebroker:

 

 

 

 

besicherten Barkrediten — über (Reverse-) Repo:

 

 

 

 

besicherten Barkrediten — über Sonstige:

 

 

 

27

Wert in Finanzinstrumente eingebetteter Kredite

 

 

 

Börsengehandelte Derivate: Bruttorisiko nach Margenausgleich

 

 

 

 

OTC-Derivate: Bruttorisiko nach Margenausgleich

 

 

 

28

Wert der für Short-Positionen geliehenen Wertpapiere:

 

 

 

29

Bruttorisiko durch den AIF kontrollierter Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstrukturen im Sinne des Erwägungsgrunds 78 der AIFM-Richtlinie

 

 

 

Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur

 

 

 

 

Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur

 

 

 

 

Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur

 

 

 

 

 

 

 

30

Hebelfinanzierungen des AIF

 

 

 

 

a)  Berechnet nach der Brutto-Methode

 

 

 

 

a)  Berechnet nach der Commitment-Methode

 

 

 

5.  Operationelle und sonstige Risiken

31

Gesamtzahl offener Positionen

 

 

 

32

Historisches Risikoprofil

 

a)  Bruttoanlagerenditen oder -IRR des AIF im Berichtszeitraum (in %, ohne Abzug von Verwaltungsentgelten und Erfolgsprämien)

 

 

 

1. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

2. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Letzter Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

b)  Nettoanlagerenditen oder -IRR des AIF im Berichtszeitraum (in %, nach Abzug von Verwaltungsentgelten und Erfolgsprämien)

 

 

 

1. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

2. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Letzter Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

c)  Veränderungen der Nettoanlagerendite des AIF im Berichtszeitraum (in % unter Berücksichtigung von Zeichnungen und Rücknahmen)

 

 

 

1. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

2. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Letzter Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

d)  Zeichnungen im Berichtszeitraum

 

 

 

1. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

2. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Letzter Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

e)  Rücknahmen im Berichtszeitraum

 

 

 

1. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

2. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Letzter Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.

Ergebnisse von Stresstests

b) Angabe der Ergebnisse der nach Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2011/61/EU durchgeführten Stresstests [die mit den einzelnen Anlagepositionen des AIF verbundenen Risiken samt ihrer Auswirkungen auf das Gesamtportfolio des AIF können- unter anderem auch durch die Nutzung angemessener Stresstestverfahren — laufend ordnungsgemäß bewertet, eingeschätzt, gesteuert und überwacht werden;] (freier Text)

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.

Angabe der Ergebnisse der nach Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU durchgeführten Stresstests. [Die AIFM führen, unter Zugrundelegung von sowohl normalen als auch außergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen, regelmäßig Stresstests durch, mit denen sie die Liquiditätsrisiken der AIF bewerten und die Liquiditätsrisiken der AIF entsprechend überwachen können.] (freier Text)

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.



Angaben zum AIF, die den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen sind

(Artikel 24 Absatz 4 der Richtlinie 2011/61/EU)

 

Datentyp

Gemeldete Daten

1

Welcher prozentuale Anteil an den Sicherheiten und anderen Arten der Kreditunterlegung, die der Bericht erstattende AIF bei Gegenparteien hinterlegt hat, wurde von Gegenparteien weiterverpfändet?

 

 

Kredit- und Forderungsrisiko

2

Wert von Barmittel- oder Wertpapierkrediten nach:

 

 

 

unbesicherten Barkrediten:

 

 

 

besicherten Barkrediten — über Primebroker:

 

 

 

besicherten Barkrediten — über (Reverse-)Repo:

 

 

 

besicherten Barkrediten — über Sonstige:

 

 

3

Wert in Finanzinstrumente eingebetteter Kredite

 

 

 

Börsengehandelte Derivate: Bruttorisiko nach Margenausgleich

 

 

 

OTC-Derivate: Bruttorisiko nach Margenausgleich

 

 

4

Fünf größte Kreditgeber bzw. Wertpapierverleiher (Short-Positionen):

 

 

 

Größter:

 

 

 

Zweitgrößter:

 

 

 

Drittgrößter:

 

 

 

Viertgrößter:

 

 

 

Fünftgrößter:

 

 

5

Wert der für Short-Positionen geliehenen Wertpapiere:

 

 

6

Bruttorisiko durch den AIF kontrollierter Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstrukturen im Sinne des Erwägungsgrunds 78 der AIFM-Richtlinie

 

 

 

Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur

 

 

 

Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur

 

 

 

Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur

 

 

 

 

 

7

Hebelfinanzierungen des AIF:

 

 

 

a)  Brutto-Methode

 

 

 

b)  Commitment-Methode

 

 

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.