Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/02/2024
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ANHANG II

ANHANG II

Anrechnungsmethoden für Derivate

1. Für die nachstehende, nicht erschöpfende Liste der Grundformen von Derivaten werden folgende Anrechnungsmethoden angewandt:

a) 

Börsengehandelte Finanzterminkontrakte (Futures):

Anleihen-Future : Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße * Marktwert der günstigsten lieferbaren Referenzanleihe

Zins-Future : Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße

Währungs-Future : Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße

Aktien-Future : Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße * Marktpreis der zugrunde liegenden Aktie

Index-Future : Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße * Indexstand

b) 

Optionen (Käufer-/Verkäuferposition; Verkaufs- und Kaufoptionen)

Anleihen-Option : Anzahl der Kontrakte * Kontraktwert * Marktwert des zugrunde liegenden Anleihe * Delta

Aktien-Option : Anzahl der Kontrakte * Kontraktwert * Marktwert der zugrunde liegenden Aktie * Delta

Zins-Option : Kontraktwert * Delta

Währungs-Option : Kontraktwert der Währungsseite(n) * Delta

Index-Option : Anzahl der Kontrakte * Kontraktwert * Indexstand * Delta

Optionen auf Futures : Anzahl der Kontrakte * Kontraktwert * Marktwert des Basiswerts * Delta

Swaptions : Anrechnungsbetrag des Swaps * Delta

Optionsscheine und Bezugsrechte : Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert des Basiswerts * Delta

c) 

Swaps

Zinsswaps : Kontraktwert

Währungsswaps : Nominalwert der Währungsseite(n)

Zins-Währungsswaps : Nominalwert der Währungsseite(n)

Total-Return-Swap : Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts

Komplexer Total Return Swap : Summe der Marktwerte beider Vertragsseiten

Credit Default Swaps, die sich auf einen einzelnen Basiswert beziehen (Single Name Credit Default Swaps) :

Verkäufer/Sicherungsgeber — der höhere Betrag des Marktwerts des zugrunde liegenden Basiswerts und des Nominalwerts des Credit Default Swaps

Käufer/Sicherungsnehmer — Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts

Finanzielle Differenzgeschäfte : Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts

d) 

Außerbörsliche Finanztermingeschäfte (Forwards)

Währungstermingeschäfte : Nominalwert der Währungsseite(n)

Zinstermingeschäfte : Nominalwert

e) 

Gehebelte Risikoposition in Indizes mit eingebetteter Hebelwirkung

Bei Derivaten, die eine gehebelte Investition gegenüber einem Index erzielen, oder Indizes, die eine Hebelwirkung aufweisen, sind hierfür ebenfalls die Anrechnungsbeträge der entsprechenden Vermögensgegenstände zu ermitteln und in die Berechnung mit einzubeziehen.

2. Für die nachstehende, nicht erschöpfende Liste von Finanzinstrumenten mit derivativer Komponente werden folgende Anrechnungsmethoden angewandt:

Wandelanleihen : Anzahl der zugrunde liegenden Basiswerte * Marktwert der zugrunde liegenden Basiswerte * Delta

Credit-Linked Notes : Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts

Teileingezahlte Wertpapiere : Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert der zugrunde liegenden Basiswerte

Optionsscheine und Bezugsrechte : Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert des Basiswerts * Delta

3. Beispielliste für komplexe Derivate mit Angabe der verwendeten Commitment-Methode:

— 
Varianz-Swaps: Varianz-Swaps sind Finanzterminkontrakte, die sich auf die realisierte Varianz (Volatilität im Quadrat) eines Basiswerts beziehen und insbesondere den Handel der zukünftigen realisierten (oder historischen) Volatilität gegen die aktuelle implizite Volatilität ermöglichen. Gemäß der Marktpraxis werden der Bezugspreis und der Varianz-Nominalwert durch die Volatilität bestimmt. Der Varianz-Nominalwert bestimmt sich wie folgt:

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Beim Vega-Nominalwert handelt es sich um ein theoretisches Maß des Gewinns oder Verlusts aus der Änderung der Volatilität um ein Prozent.
Da die realisierte Volatilität nicht kleiner Null werden kann, hat die Käufer (Long-)Position eines solchen Swaps einen maximal möglichen Verlust. Die Verkäufer (Short-)Position hingegen ist einem unlimitierten Verlust ausgesetzt, es sei denn, in dem Kontrakt ist eine Kappungsgrenze spezifiziert.
Anrechnungsmethode für einen bestimmten Kontrakt zum Zeitpunkt t:
Varianz-Nominalwert * (aktueller) Varianzt (ohne Volatilitätskappungsgrenze)
Varianz-Nominalwert * min [(aktueller) Varianzt Volatilitätskappungsgrenze2] (mit Volatilitätskappungsgrenze)
wobei sich die aktuelle Varianz jeweils als Funktion der quadrierten realisierten und impliziten Volatilität bestimmt:

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— 
Volatilitäts-Swaps
Analog zum Varianz-Swap sind bei Volatilitätsswaps folgende Anrechnungsformeln anzuwenden:
— 
Vega-Nominalwert * (aktueller) Volatilitätt (ohne Volatilitätskappungsgrenze)
— 
Vega-Nominalwert * min [(aktueller) Volatilitätt; Volatilitätskappungsgrenze] (mit Volatilitätskappungsgrenze)
wobei sich die (aktuelle) Volatilität t jeweils als der realisierten und impliziten Volatilität bestimmt.

4. Schwellenoptionen

Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße * Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts * Delta.