Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/02/2024
Änderungen
Suche im Rechtsakt

ANHANG III

ANHANG III

Duration-Netting-Regelungen

1. Ein Zinsderivat ist nach der folgenden Methode in das entsprechende Basiswertäquivalent umzurechnen:

Das Basiswertäquivalent errechnet sich aus der Duration des Zinsderivats dividiert durch die Zielduration des AIF multipliziert mit dem Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts:

image

Dabei gilt:

— 
Duration Zinsderivat ist die Duration (Sensitivität des Marktwertes des Derivats gegenüber Zinsänderungen) des Zinsderivats;
— 
Zielduration ergibt sich aus der Anlagestrategie, den Positionen und dem erwarteten Risikoniveau zu jeder Zeit und wird ansonsten normalisiert. Sie steht auch im Einklang mit der Duration des Portfolios unter regulären Marktbedingungen;
— 
Umrechnungswert Derivat ist der gemäß Anhang II umgerechnete Wert der Derivateposition.

2. Die nach Absatz 1 berechneten äquivalenten Basispositionen werden wie folgt verrechnet:

a) 

Jedes Zinsderivat ist entsprechend der restlichen Zinsbindungsfristen der zugrunde liegenden Basiswerte den folgenden Laufzeitbändern zuzuordnen:

Laufzeitbänder

1. 

0-2 Jahre

2. 

2-7 Jahre

3. 

7-15 Jahre

4. 

> 15 Jahre.

b) 

Für jedes Laufzeitband werden die entsprechenden Basiswertäquivalente der Positionen mit gegenläufigen Zinsbindungsrichtungen verrechnet. Die sich betragsmäßig entsprechende Summe der gegenläufigen Positionen ist die ausgeglichene Bandposition für dieses Laufzeitband.

c) 

Angefangen bei dem ersten Laufzeitband wird die ausgeglichene Bandposition zweier angrenzender Bänder berechnet als die sich betragsmäßig entsprechenden Summen der verbleibenden Unterschiedsbeträge mit gegenläufigen Zinsbindungsrichtungen aus Laufzeitband (i) und Laufzeitband (i + 1).

d) 

Angefangen bei dem ersten Laufzeitband, wird die ausgeglichene Position zweier nicht angrenzender Bänder, die nur durch ein Laufzeitband getrennt sind, berechnet als die sich betragsmäßig entsprechenden Summen der verbleibenden Unterschiedsbeträge mit gegenläufigen Zinsbindungsrichtungen aus Laufzeitband (i) und Laufzeitband (i + 2).

e) 

Die ausgeglichene Position soll zwischen den verbleibenden nicht ausgeglichenen Positionen mit gegenläufigen Zinsbindungsrichtungen der beiden entferntesten Laufzeitbänder errechnet werden.

3. Das Risiko des AIF ist die Summe der Beträge der

— 
mit 0 % gewichteten Summe der ausgeglichenen Bandpositionen;
— 
mit 40 % gewichteten Summe der ausgeglichenen Positionen zweier angrenzender Bänder;
— 
mit 75 % gewichteten Summe der ausgeglichenen Positionen zweier nicht angrenzender Bänder;
— 
mit 100 % gewichteten ausgeglichenen Position der beiden entferntesten Laufzeitbänder und der
— 
mit 100 % gewichteten verbleibenden offenen Positionen.