Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/02/2024
Änderungen
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ANHANG I

ANHANG I

Methoden zur Erhöhung des Risikos eines AIF

1. Unbesicherte Barkredite: Werden aufgenommene Kredite angelegt, so erhöhen diese das Risiko des AIF in der Regel um den Gesamtbetrag dieser Kredite. Deshalb entspricht das Risiko stets mindestens der Höhe des Kredits, kann aber höher liegen, wenn die Höhe der mit dem Kredit getätigten Investition den Betrag des aufgenommenen Kredits übersteigt. Um doppelte Erfassungen zu vermeiden, werden Barkredite, die zur Finanzierung des Risikos dienen, nicht angerechnet. Werden die Barkredite nicht investiert, sondern bleiben Barmittel- oder Barmitteläquivalente im Sinne von Artikel 7 Buchstabe a, so erhöhen sie nicht das Risiko des AIF.

2. Besicherte Barkredite: Besicherte Barkredite sind unbesicherten Barkrediten vergleichbar; das Darlehen kann jedoch durch einen Pool von Vermögenswerten oder einen einzigen Vermögenswert besichert sein. Werden die Barkredite nicht angelegt, sondern bleiben Barmittel- oder Barmitteläquivalente im Sinne von Artikel 7 Buchstabe a, so erhöhen sie das Risiko des AIF nicht.

3. Wandeldarlehen: Wandeldarlehen sind gekaufte Schuldtitel, die der Inhaber oder der Emittent unter bestimmten Voraussetzungen in einen anderen Vermögenswert umwandeln kann. Das Risiko des AIF ist der Marktwert der Darlehen.

4. Zinsswaps Bei einem Zinsswap wird die Vereinbarung getroffen, Zinsströme auf einen nominellen Kapitalbetrag während der Laufzeit der Vereinbarung zu bestimmten Zeitpunkten (Zahlungsfristen) auszutauschen. Die Zahlungsverpflichtungen der einzelnen Parteien werden durch Anwendung unterschiedlicher Zinssätze auf die nominellen Risiken berechnet.

5. Finanzielle Differenzgeschäfte: Ein finanzielles Differenzgeschäft (contract for differences, CFD) ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien — dem Anleger und dem CFD-Anbieter — über die Zahlung der Preisdifferenz eines Basiswerts. Je nachdem, wie der Preis sich entwickelt, zahlt eine Partei der anderen die Differenz zwischen dem zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kontrakts vereinbarten und dem am Erfüllungstag aktuellen Preis. Das Risiko ist der Marktwert des Basiswerts. Wetten auf Finanztitel-Spreads werden genauso behandelt.

6. Finanzterminkontrakte: Ein Finanzterminkontrakt ist eine Vereinbarung über den Kauf oder Verkauf einer festgelegten Menge von Wertpapieren, Devisen, Rohstoffen, Indizes oder anderen Vermögenswerten an einem bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu einem im Voraus festgelegten Preis. Das Risiko bestimmt sich durch das Basiswertäquivalent unter Zugrundelegung des Marktwerts des Basiswerts.

7. Total-Return-Swaps: Ein Total-Return-Swap ist eine Vereinbarung, in der eine Partei (Sicherungsnehmer) den Gesamtertrag aus einem Referenzaktivum auf die andere Partei (Sicherungsgeber) überträgt, wobei in den Gesamtertrag die Erträge aus Zinsen und Gebühren, Gewinne oder Verluste aufgrund von Marktbewegungen und Kreditverluste fließen. Das Risiko bestimmt sich durch das Basiswertäquivalent unter Zugrundelegung des Marktwerts des Referenzaktivums.

8. Außerbörsliche Finanztermingeschäfte: Ein außerbörsliches Finanztermingeschäft ist eine maßgeschneiderte, bilaterale Vereinbarung über den Austausch von Vermögenswerten oder Barmittelströmen an einem bestimmten in der Zukunft liegenden Fälligkeitsdatum zu einem am Datum des Geschäftsabschlusses festgelegten Preis. Eine Partei des außerbörslichen Finanztermingeschäfts ist der Käufer (long), der sich bereit erklärt, den Terminpreis am Fälligkeitsdatum zu zahlen; die andere Partei ist der Verkäufer (short), der sich bereit erklärt, den Terminpreis zu akzeptieren. Der Abschluss eines außerbörslichen Finanztermingeschäfts erfordert in der Regel nicht die Zahlung einer Gebühr. Das Risiko des AIF ist der Marktwert des äquivalenten Basiswerts. Dieser kann durch den Nominalwert des Kontrakts ersetzt werden, wenn dies zu einer konservativeren Ermittlung führt.

9. Optionen: Eine Option ist eine Vereinbarung, die dem Käufer gegen Zahlung einer Gebühr (Prämie) das Recht verleiht, — nicht aber die Pflicht auferlegt, — am Ende der Laufzeit (Verfallstag) oder während der gesamten Kontraktlaufzeit einen Basiswert in einer bestimmten Menge zu einem vereinbarten Preis (Bezugs- oder Ausübungspreis) zu kaufen oder zu verkaufen. Eine Call-Option ist eine Kaufoption, eine Put-Option eine Verkaufsoption. Die Risikogrenzen des Fonds sind auf der einen Seite ein potenziell unbegrenztes Risiko und auf der anderen ein auf die gezahlte Prämie oder den Marktwert der Option begrenztes Risiko, je nachdem, welcher von beiden Werten der höhere ist. Zwischen diesen beiden Grenzen wird das Risiko als mit dem Delta adjustiertes Basiswertäquivalent bestimmt (das Options-Delta misst die Sensitivität des Optionspreises in Bezug auf die Preisänderung des Basiswerts). Die gleiche Vorgehensweise ist auf derivative Komponenten (z. B. bei strukturierten Produkten) anzuwenden. Dabei ist eine Aufschlüsselung nach den derivativen Komponenten vorzunehmen und angemessen zu erfassen, welche Wirkung die einzelnen Risikoschichten haben.

10. Pensionsgeschäfte: Ein Pensionsgeschäft wird in der Regel getätigt, wenn ein AIF Wertpapiere an eine Reverse-Repo-Gegenpartei „verkauft“ und sich bereit erklärt, diese zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zurückzukaufen. Um die Finanzierungskosten dieser Transaktion zu decken, wird der AIF die Barerträge (Barsicherheiten) neu anlegen, um einen Ertrag zu erzielen, der die Finanzierungskosten übertrifft. Aufgrund dieser Wiederanlage von „Barsicherheiten“ entsteht dem AIF ein zusätzliches Marktrisiko, das auf das Gesamtrisiko angerechnet werden muss. Die wirtschaftlichen Risiken und Erträge der „verkauften“ Wertpapiere bleiben beim AIF. Eine Repo-Transaktion generiert beinahe immer eine Hebelwirkung, da die Barsicherheiten neu angelegt werden. Werden bei der Transaktion andere als Barsicherheiten übergeben und werden diese Sicherheiten im Rahmen einer anderen Repo oder eines Effektenkredits verwendet, muss der volle Marktwert dieser Sicherheiten auf das Gesamtrisiko angerechnet werden. Das Risiko des AIF erhöht sich um den neu angelegten Anteil der Barsicherheiten.

11. Umgekehrte Pensionsgeschäfte: Bei dieser Transaktion „kauft“ ein AIF Wertpapiere von einer Repo-Gegenpartei und erklärt sich bereit, diese zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zurückzuverkaufen. AIF nutzen diese Transaktionen in der Regel, um eine geldmarktähnliche Rendite mit niedrigem Risiko zu erzielen, wobei die „gekauften“ Wertpapiere als Sicherheit dienen. Deshalb entsteht weder ein Gesamtrisiko noch übernimmt der AIF die Risiken und Erträge aus den „gekauften“ Wertpapieren, d. h. es erwächst kein zusätzliches Marktrisiko. Die „gekauften“ Wertpapiere können jedoch, wie oben beschrieben, im Rahmen einer Repo oder eines Wertpapierdarlehens weiterverwendet werden; in diesem Fall ist der volle Marktwert der Wertpapiere auf das Gesamtrisiko anzurechnen. Die wirtschaftlichen Risiken und Erträge der gekauften Wertpapiere bleiben bei der Gegenpartei und erhöhen deshalb nicht das Risiko des AIF.

12. Wertpapierdarlehensvergabe: Bei einer Wertpapierdarlehensvergabe verleiht ein AIF ein Wertpapier für eine vereinbarte Gebühr an eine Gegenpartei (Wertpapierentleiher), die das Wertpapier in der Regel entleiht, um einer Lieferverpflichtung aus einem Leerverkauf nachzukommen. Der Wertpapierentleiher gibt dem AIF entweder Barsicherheiten oder andere als Barsicherheiten. Ein Gesamtrisiko entsteht nur bei einer Wiederanlage von Barsicherheiten in andere als die in Artikel 7 Buchstabe a definierten Instrumente. Werden die anderen als Barsicherheiten im Rahmen eines Repo oder einer anderen Wertpapierdarlehensvergabe verwendet, ist, wie oben beschrieben, der volle Marktwert der Wertpapiere auf das Gesamtrisiko anzurechnen. Ein Risiko entsteht im Umfang der Wiederanlage der Barsicherheiten.

13. Wertpapierdarlehensaufnahme: Bei der Wertpapierdarlehensaufnahme erhält ein AIF für eine vereinbarte Gebühr ein Wertpapier von einer Gegenpartei (Wertpapierleiher). Der AIF verkauft dieses Wertpapier auf dem Markt und geht damit eine Short-Position ein. Je nach Umfang der Wiederanlage des Barertrags aus diesem Verkauf erhöht sich auch das Risiko des AIF. Das Risiko ist der Marktwert der leer verkauften Wertpapiere; ein zusätzliches Risiko entsteht im Umfang der Wiederanlage der Barmittel.

14. Credit Default Swaps: Bei einem Credit Default Swap (CDS) handelt es sich um ein Kreditderivat, das dem Käufer im Falle eines Ausfalls des Referenzschuldners oder bei Eintritt eines Kreditereignisses Schutz (in der Regel einen vollständigen Ausgleich) bietet. Der CDS-Verkäufer erhält dafür vom Käufer eine laufend zu entrichtende Prämie („Spread“). Für den Sicherungsgeber ist das Risiko der höhere Betrag des Marktwerts des Basis-Referenzaktivums und des Nominalwerts des Credit Default Swaps. Für den Sicherungsnehmer ist das Risiko der Marktwert des Basis-Referenzaktivums.