Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/02/2024
Änderungen
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Artikel 10 - Umrechnungsmethoden für Derivate

Artikel 10

Umrechnungsmethoden für Derivate

AIFM wenden die in Anhang II dargelegten Umrechnungsmethoden auf die dort genanten Derivate an.