Aktualisiert 21/12/2024
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Artikel 6 - Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 6

Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Spätestens am 2. Februar 2022 veröffentlicht die ESMA auf ihrer Website eine von ihr aktualisierte zentrale Datenbank mit den in Artikel 5 Absatz 1 genannten Zusammenfassungen sowie mit den Hyperlinks zu den Websites der in Artikel 5 Absatz 2 genannten zuständigen Behörden.