Aktualisiert 14/03/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 3 - Delegierte Verordnung 2025/296

Artikel 3

Prüfung der Vollständigkeit des Kryptowerte-Whitepapers

Die zuständige Behörde prüft innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags auf Genehmigung eines Kryptowerte-Whitepapers die Vollständigkeit des Kryptowerte-Whitepapers im Hinblick auf die in Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Anforderungen.