Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft seit 18/12/2024

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
28/11/2024
Durchführungsverordnung 2024/2902 veröffentlicht im ABl.
19/06/2024
ANNEX IV - REPORTING INSTRUCTIONS
Other veröffentlicht
19/06/2024
ANNEX V - DPM and validation rules
Other veröffentlicht
19/06/2024
EBA/ITS/2024/04
Finaler Entwurf veröffentlicht
19/06/2024
Annex III - Templates for Reporting
Other veröffentlicht
19/06/2024
Annex I - REPORTING FOR ISSUERS OF ART
Other veröffentlicht
08/11/2023
EBA/CP/2023/32
Konsultation veröffentlicht
Suche im Rechtsakt

Durchführungsverordnung 2024/2902

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2902 der Kommission vom 20. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Meldungen im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token, die auf eine Währung lauten, die keine amtliche Währung eines Mitgliedstaats ist

ErwägungsgründeArtikel 1 - Allgemeine BestimmungenArtikel 2 - MeldestichtageArtikel 3 - EinreichungstermineArtikel 4 - Formate für den Datenaustausch und Begleitangaben zu den DatenmeldungenArtikel 5 - Dauer der Speicherung personenbezogener Daten durch die EmittentenArtikel 6 - Inkrafttreten und GeltungsbeginnANHANG IANHANG II - MELDEBÖGEN FÜR EMITTENTEN VERMÖGENSWERTEREFERENZIERTER TOKEN UND E-GELD-TOKEN, DIE AUF EINE WÄHRUNG LAUTEN, DIE KEINE AMTLICHE WÄHRUNG EINES MITGLIEDSTAATS IST – ERLÄUTERUNGENANHANG IV - MELDEBÖGEN FÜR ANBIETER VON KRYPTOWERTE-DIENSTLEISTUNGEN – ERLÄUTERUNGENANHANG V