ANHANG III
FORMULAR ZUR ANTWORT AUF ERSUCHEN UM ZUSAMMENARBEIT ODER INFORMATIONSAUSTAUSCH
Antwort auf Ersuchen um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
Referenznummer: Datum: VON Mitgliedstaat: Zuständige Behörde: Adresse: (Kontaktdaten der Kontaktstelle) Name: Tel.: E-Mail: AN Mitgliedstaat: Zuständige Behörde: Adresse: (Kontaktdaten der Kontaktstelle) Name: Tel.: E-Mail: Sehr geehrte(r) [Anrede einfügen], gemäß Artikel 5 haben wir Ihr Ersuchen [Aktenzeichen einfügen] vom [tt.mm.jjjj] bearbeitet. Erlangte Informationen … … … [Führen Sie die Informationen, sofern sie vorliegen, hier auf oder erläutern Sie, wie sie zur Verfügung gestellt werden.] Die bereitgestellten Informationen sind vertraulich und werden nach [Bestimmung der anwendbaren sektoralen Rechtsvorschrift einfügen] und unter der Voraussetzung, dass sie nach Artikel 11 der vorliegenden Verordnung und Artikel 100 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) vertraulich bleiben, an [Namen der ersuchenden Behörde einfügen] weitergeleitet. Der/Die/Das [Namen der ersuchenden Behörde einfügen] muss hinsichtlich der zulässigen Verwendungszwecke der bereitgestellten Informationen die Anforderungen des Artikels 11 und hinsichtlich der Verarbeitung und der Übermittlung personenbezogener Daten die Anforderungen des Artikels 101 der Verordnung (EU) 2023/1114 beachten. Insbesondere tragen die jeweils zuständigen Behörden dafür Sorge, dass den betroffenen Personen alle einschlägigen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, wie es in Kapitel III „Rechte der betroffenen Person“ Abschnitt 2 „Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten“ der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) vorgesehen ist. Beabsichtigt der/die/das [Namen der ersuchenden Behörde einfügen], die in Beantwortung dieses Amtshilfeersuchens erhaltenen Informationen zu einem anderen in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/1114 fallenden Zweck zu verwenden oder offenzulegen als im Ersuchen angegeben war, so unterrichtet er/sie/es den/die/das [Namen der ersuchten Behörde einfügen] hiervon und räumt ihm/ihr eine Frist von zehn Arbeitstagen ein, innerhalb derer er/sie/es einer solchen Verwendung oder Offenlegung widersprechen oder eine genaue Frist zur Bereitstellung einer entsprechenden Rückmeldung angeben kann. Beabsichtigt der/die/das [Namen der ersuchenden Behörde einfügen], die in Beantwortung dieses Amtshilfeersuchens erhaltenen Informationen zu einem anderen, nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/1114 fallenden Zweck zu verwenden oder offenzulegen, so unterrichtet er/sie/es den/die/das [Namen der ersuchten Behörde einfügen] hiervon und holt, sofern er/sie/es keine Ausnahme nach Artikel 100 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 geltend macht, die vorherige Zustimmung von dem/der [Namen der ersuchenden Behörde einfügen] ein. Willigt der/die/das [Namen der ersuchten Behörde einfügen] in eine solche Verwendung oder Offenlegung ein, kann er/sie/es diese von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig machen. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] |
(1) Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40, ELI: 2023/1114/oj" >http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj).
(2) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ELI: 2016/679/oj" >http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj).