Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 19/06/2024

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (10)
30/05/2024
Delegierte Verordnung 2024/1504 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2024/1504

Delegierte Verordnung (EU) 2024/1504 der Kommission vom 22. Februar 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Verfahrensvorschriften für die Ausübung der Befugnis zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern gegen Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde

ErwägungsgründeArtikel 1 - Verfahrensvorschriften bei Verstößen, bei denen das Verfahren vor dem Untersuchungsbeauftragten geführt wirdArtikel 2 - Verfahrensvorschriften für die Verhängung von Geldbußen und Aufsichtsmaßnahmen bei Verstößen, bei denen das Verfahren vor der EBA geführt wirdArtikel 3 - Verfahrensvorschriften für die Verhängung von Zwangsgeldern bei Verstößen, bei denen das Verfahren vor der EBA geführt wirdArtikel 4 - Verfahrensvorschriften für Interimsbeschlüsse über AufsichtsmaßnahmenArtikel 5 - Akteneinsicht und Verwendung der UnterlagenArtikel 6 - Zeiträume, in denen Geldbußen und Zwangsgelder verhängt werden könnenArtikel 7 - Zeiträume, in denen Strafen vollstreckt werden könnenArtikel 8 - Einziehung von Geldbußen und ZwangsgeldernArtikel 9 - Inkrafttreten