Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 21/11/2023
Änderungen
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Artikel 6 - Delegierte Verordnung 2023/2486

Artikel 6

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2024.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.