Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 11/12/2023

Fassung vom: 21/11/2023
Referenzstellen (11)
21/11/2023
Delegierte Verordnung 2023/2486 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2023/2486

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 der Kommission vom 27. Juni 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung oder zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten

ErwägungsgründeArtikel 1 - Technische Bewertungskriterien im Zusammenhang mit der nachhaltigen Nutzung und dem Schutz von Wasser- und MeeresressourcenArtikel 2 - Technische Bewertungskriterien im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer KreislaufwirtschaftArtikel 3 - Technische Bewertungskriterien im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der UmweltverschmutzungArtikel 4 - Technische Bewertungskriterien im Zusammenhang mit dem Schutz und der Wiederherstellung der Biodiversität und der ÖkosystemeArtikel 5 - Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 Q&AArtikel 6ANHANG I Q&AAnlage A Q&AAnlage C Q&AAnlage D Q&AANHANG IIAnlage A Q&AAnlage B Q&AAnlage C Q&AAnlage D Q&AANHANG IIIAnlage A Q&AAnlage B Q&AAnlage D Q&AANHANG IVAnlage A Q&AAnlage B Q&AAnlage C Q&AANHANG VAnhang VIANHANG VII