Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 21/11/2023
Änderungen
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ANHANG VII - Delegierte Verordnung 2023/2486

ANHANG VII




„ANHANG VIII

Meldebogen für die KPI von Wertpapierfirmen



Meldebogennummer

Bezeichnung

0

Überblick über die von Wertpapierfirmen nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

1

KPI IF – Handel für eigene Rechnung Dienstleistungen

2

KPI IF – Sonstige Dienstleistungen

0. Überblick über die von Wertpapierfirmen nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI



Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte

KPI (*3)

KPI (*4)

% Erfassung (an den Gesamtaktiva) (*2)

Haupt-KPI (für den Handel für eigene Rechnung)

Green Asset Ratio

Gesamteinnahmen aus ökologisch nachhaltigen Dienstleistungen und Tätigkeiten

KPI

KPI

% Erfassung (an den Gesamteinnahmen)

Haupt-KPI (für Dienstleistungen und Tätigkeiten außer dem Handel für eigene Rechnung)

Einnahmen-KPI (*1)

(*1)

Gebühren, Provisionen und andere monetäre Leistungen

(*2)

% der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva

(*3)

auf Grundlage des Umsatz-KPIs der Gegenpartei

(*4)

auf Grundlage des CapEx-KPIs der Gegenpartei

1. KPI IF – Handel für eigene Rechnung Dienstleistungen

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2. KPI IF – Sonstige Dienstleistungen

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