Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 21/11/2023
Änderungen
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 2023/2486

Artikel 2

Technische Bewertungskriterien im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Die technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beiträgt, und anhand deren bestimmt wird, dass diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen der übrigen Umweltziele gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/852 vermeidet, sind in Anhang II der vorliegenden Verordnung enthalten.