Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 20/02/2023
Änderungen
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Artikel 33 - Delegierte Verordnung 2022/1288

Artikel 33

Abschnitt „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“ bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Die Finanzmarktteilnehmer erläutern in dem in Artikel 24 Buchstabe i genannten Abschnitt „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“ der Internetseite Folgendes:

a) 

etwaige Beschränkungen hinsichtlich der in Artikel 24 Buchstabe g genannten Methoden und der in Artikel 24 Buchstabe h genannten Datenquellen,

b) 

inwieweit diese Beschränkungen keinen Einfluss darauf haben, wie die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden.