Artikel 33
Abschnitt „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“ bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Die Finanzmarktteilnehmer erläutern in dem in Artikel 24 Buchstabe i genannten Abschnitt „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“ der Internetseite Folgendes:
a)
etwaige Beschränkungen hinsichtlich der in Artikel 24 Buchstabe g genannten Methoden und der in Artikel 24 Buchstabe h genannten Datenquellen,
b)
inwieweit diese Beschränkungen keinen Einfluss darauf haben, wie die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden.