Artikel 29
Abschnitt „Aufteilung der Investitionen“ bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
In dem in Artikel 24 Buchstabe e genannten Abschnitt „Aufteilung der Investitionen“ der Internetseite machen die Finanzmarktteilnehmer die in Artikel 14 genannten Angaben und unterscheiden dabei zwischen direkten Risikopositionen in Unternehmen, in die investiert wird, und allen anderen Arten von Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen.