Artikel 32
Abschnitt „Datenquellen und -verarbeitung“ bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
In dem in Artikel 24 Buchstabe h genannten Abschnitt „Datenquellen und -verarbeitung“ der Internetseite erläutern die Finanzmarktteilnehmer Folgendes:
a)
die Datenquellen, die verwendet werden, um die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen,
b)
die zur Sicherung der Datenqualität getroffenen Maßnahmen,
c)
die Art und Weise der Datenverarbeitung,
d)
den Anteil der Daten, der geschätzt wird.