Artikel 11
Informationen zu nationalen Bestimmungen
Unter Verwendung des Meldebogens in Anhang XIV stellen die zuständigen Behörden der EIOPA einen Link zu Folgendem zur Verfügung:
a) |
den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die Bedingungen im Zusammenhang mit der Ansparphase im Sinne von Artikel 47 der Verordnung (EU) 2019/1238 regeln; |
b) |
den Bedingungen im Zusammenhang mit der Leistungsphase im Sinne von Artikel 57 der Verordnung (EU) 2019/1238; |
c) |
Informationen über zusätzliche Verfahren zur Beantragung von gegebenenfalls auf nationaler Ebene geschaffenen Vorteilen und Anreizen. |