Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 11 - Durchführungsverordnung 2021/897

Artikel 11

Informationen zu nationalen Bestimmungen

Unter Verwendung des Meldebogens in Anhang XIV stellen die zuständigen Behörden der EIOPA einen Link zu Folgendem zur Verfügung:

a)

den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die Bedingungen im Zusammenhang mit der Ansparphase im Sinne von Artikel 47 der Verordnung (EU) 2019/1238 regeln;

b)

den Bedingungen im Zusammenhang mit der Leistungsphase im Sinne von Artikel 57 der Verordnung (EU) 2019/1238;

c)

Informationen über zusätzliche Verfahren zur Beantragung von gegebenenfalls auf nationaler Ebene geschaffenen Vorteilen und Anreizen.