Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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ANHANG VII - Durchführungsverordnung 2021/897

ANHANG VII

Meldebogen für die Löschung aus dem Register

1.   

Datum der Fertigstellung des Meldebogens für die Löschung aus dem Register;

2.   

Mitgliedstaat;

3.   

Name der zuständigen Behörde;

4.   

Benannte Anlaufstelle (Bezeichnung/Telefonnummer/E-Mail-Adresse);

5.   

PEPP-Registrierungsnummer;

6.   

Datum, an dem eine Entscheidung erlassen worden ist;

7.   

Grund für die Löschung aus dem Register.