ANHANG IX
Meldebogen für die Eröffnung eines Unterkontos
Datum;
Von:
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Mitgliedstaat; |
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Antragstellende zuständige Behörde; |
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Benannte Anlaufstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse); |
An:
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Mitgliedstaat; |
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Zuständige Behörde; |
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Benannte Anlaufstelle (Bezeichnung/Telefonnummer/E-Mail-Adresse); |
Art des Antrags (Erstantrag/Änderung eines früheren Antrags);
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Datum des Eingangs des vollständig und korrekt ausgefüllten Antrags auf Eröffnung eines neuen Unterkontos gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1238; |
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Geplanter Beginn der Tätigkeiten; |
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Name, Anschrift und gegebenenfalls Zulassungsnummer des PEPP-Anbieters im Herkunftsmitgliedstaat; |
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Gegebenenfalls Rechtsträgerkennung des PEPP-Anbieters; |
Art des PEPP-Anbieters;
PEPP-Registrierungsnummer;
Generische Leistungsinformation;
PEPP-Basisinformationsblatt für das Unterkonto;
gegebenenfalls Beschreibung der vertraglichen Vereinbarungen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1238;
gegebenenfalls Beschreibung der Einhaltung der in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1238 festgelegten Anforderungen durch den PEPP-Anbieter.