Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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ANHANG XIV - Durchführungsverordnung 2021/897

ANHANG XIV

Meldebogen für Angaben zu nationalen Bestimmungen

Datum der Ausfüllung des Meldebogens für Angaben zu nationalen Bestimmungen;

Mitgliedstaat;

Name der zuständigen Behörde;

Benannte Anlaufstelle (Bezeichnung/Telefonnummer/E-Mail-Adresse);

Art des Antrags (Erstantrag/Änderung eines früheren Antrags);

Link zu den für die zuständige Behörde relevanten Informationen.