Aktualisiert 21/12/2024
In Kraft seit 10/12/2020

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
20/11/2020
Delegierte Verordnung 2020/1732 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2020/1732

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1732 der Kommission vom 18. September 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Gebühren, die den Verbriefungsregistern von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde in Rechnung gestellt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Vollständige Abgeltung der AufsichtskostenArtikel 2 - Zugrunde zu legender UmsatzArtikel 3 - Registrierungsgebühr und Gebühr für die Ausweitung einer RegistrierungArtikel 4 - Jahresaufsichtsgebühr für registrierte Verbriefungsregister und Transaktionsregister mit ausgeweiteter RegistrierungArtikel 5 - Allgemeine ZahlungsmodalitätenArtikel 6 - Zahlung der Registrierungsgebühren und ErstattungenArtikel 7 - Zahlung der JahresaufsichtsgebührenArtikel 8 - Rückerstattung an die zuständigen BehördenArtikel 9 - Inkrafttreten