ABSCHNITT 2 - Informationen über Verbriefungen, für die ein Prospekt erstellt werden muss (öffentliche Verbriefungen) (Artikel 5-8)
ABSCHNITT 3 - Gemeinsame Bestimmungen (Artikel 9-13)Artikel 9 - Vollständigkeit und Kohärenz der Informationen Q&AGLArtikel 10 - Zeitnahe Bereitstellung der Informationen Q&AArtikel 11 - Eindeutige Kennungen Q&AArtikel 12 - Meldung von Einstufungen Q&AArtikel 13 - Inkrafttreten Q&A