ANHANG VIII
ANGABEN ZU DEN ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — LEASING
Feld-code |
Bezeichnung des feldes |
Inhalt der meldung |
ND1-ND4 zulässig? |
ND5 zulässig? |
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen |
||||
LESL1 |
Eindeutige Kennung |
Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. |
NEIN |
NEIN |
LESL2 |
Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition |
Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
LESL3 |
Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition |
Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes LESL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in LESL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
LESL4 |
Ursprüngliche Kennung des Schuldners |
Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
LESL5 |
Neue Kennung des Schuldners |
Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes LESL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in LESL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
LESL6 |
Datenstichtag für diese Meldung. |
NEIN |
NEIN |
|
LESL7 |
Pool-Transferdatum |
Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. |
NEIN |
JA |
LESL8 |
Rückkaufsdatum |
Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. |
NEIN |
JA |
LESL9 |
Rückzahlungsdatum |
Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. |
NEIN |
JA |
LESL10 |
Geografische Region — Schuldner |
Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. |
JA |
NEIN |
LESL11 |
Klassifizierung der geografischen Region |
Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. |
JA |
NEIN |
LESL12 |
Schuldner mit beeinträchtigter Bonität |
Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers a) für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenn i) eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, und ii) in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind; b) zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder — sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt — in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oder c) eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. |
NEIN |
JA |
LESL13 |
Basel III-Segment des Schuldners |
Basel III-Segment des Schuldners: Unternehmen (CORP) Als Unternehmen behandelte kleine und mittlere Unternehmen (SMEX) Retail (RETL) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
LESL14 |
Kundentyp |
Kundentyp bei Originierung: Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO) Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO) Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO) Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO) Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO) Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO) Sonstige (OTHR) |
JA |
NEIN |
LESL15 |
NACE-Branchencode |
NACE-Branchencode des Leasingnehmers gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006. |
JA |
JA |
LESL16 |
Unternehmensgröße |
Einstufung der Unternehmen nach Größe gemäß dem Anhang der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission: Kleinstunternehmen (MICE): Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet. Kleines Unternehmen (SMAE): Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Mittleres Unternehmen (MEDE): Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielt bzw. dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Großes Unternehmen (LARE): Unternehmen, bei dem es sich weder um ein Kleinstunternehmen noch um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt. Natürliche Person (NATP) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
LESL17 |
Einnahmen |
Um Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des „Gesamtjahresumsatzes“ im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
LESL18 |
Währung des Abschlusses |
Meldewährung der Abschlüsse. |
JA |
JA |
LESL19 |
Art des Produkts |
Einstufung der zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Festlegungen des Leasinggebers: (Persönlicher) Kaufvertrag (PPUR) (Persönlicher) Mietvertrag (PHIR) Mietkauf (HIRP) Leasing-Kauf (LEAP) Finanzierungsleasing (FNLS) Betriebsleasing (OPLS) Sonstige (OTHR) |
NEIN |
JA |
LESL20 |
Syndizierung |
Ist die zugrunde liegende Risikoposition syndiziert? |
JA |
NEIN |
LESL21 |
Sonderregelungen |
Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. |
JA |
JA |
LESL22 |
Datum der Originierung |
Datum des ursprünglichen Leasingabschlusses. |
JA |
NEIN |
LESL23 |
Fälligkeitstermin |
Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. |
NEIN |
JA |
LESL24 |
Ursprüngliche Laufzeit |
Ursprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung. |
JA |
JA |
LESL25 |
Originierungskanal |
Kanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition: Büro- oder Zweigstellennetz (BRAN) Vermittler (BROK) Internet (WEBI) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
LESL26 |
Währung |
Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. |
NEIN |
NEIN |
LESL27 |
Ursprünglicher Kapitalsaldo |
Ursprünglicher Kapital- (oder diskontierter) Saldo des Leasings (einschließlich kapitalisierter Gebühren) bei Vergabe. Auszuweisen ist der Saldo des Leasings zum Datum des Abschlusses, d. h. nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder des Abschlusses der Verbriefung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
LESL28 |
Aktueller Kapitalsaldo |
Ausstehender Saldo oder diskontierter Saldo des Leasings des Schuldners zum Datenstichtag. Dies umfasst sämtliche Beträge, die gegen den Vermögenswert besichert sind. Wenn dem Saldo beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
LESL29 |
Kaufpreis |
Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. |
NEIN |
JA |
LESL30 |
Verbriefter Restwert |
Restwert, der lediglich verbrieft wurde. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
LESL31 |
Tilgungsart |
Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen). Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX) Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX) Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE) Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT) Sonstige (OTHR) |
JA |
NEIN |
LESL32 |
Ende der tilgungsfreien Periode |
Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. |
NEIN |
JA |
LESL33 |
Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen |
Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) |
NEIN |
JA |
LESL34 |
Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen |
Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) |
NEIN |
JA |
LESL35 |
Zahlungsfälligkeit |
Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
LESL36 |
Aktueller Zinssatz |
Gesamtbetrag des laufenden Bruttozins- oder Diskontierungszinssatzes für die zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. |
NEIN |
JA |
LESL37 |
Aktueller Zinsindex |
Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) |
NEIN |
JA |
LESL38 |
Laufzeit des aktuellen Zinsindexes |
Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) |
NEIN |
JA |
LESL39 |
Aktuelle Zinsmarge |
Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes). |
NEIN |
JA |
LESL40 |
Zinsanpassungsintervall |
Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. |
NEIN |
JA |
LESL41 |
Zinsobergrenze |
Höchstzins, den der Schuldner bei einem Leasing mit variabler Verzinsung gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. |
NEIN |
JA |
LESL42 |
Zinsuntergrenze |
Mindestzins, den der Schuldner bei einem Leasing mit variabler Verzinsung gemäß den Bedingungen der Leasing-Vereinbarung zahlen muss. |
NEIN |
JA |
LESL43 |
Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung |
Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. |
JA |
NEIN |
LESL44 |
Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr |
Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. |
JA |
JA |
LESL45 |
Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen |
Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. |
JA |
JA |
LESL46 |
Vorfälligkeitsgebühr |
Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten“ zur Entschädigung für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum des Leasings entrichtet werden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
LESL47 |
Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr |
Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. |
JA |
JA |
LESL48 |
Datum der vorzeitigen Rückzahlung |
Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. |
JA |
JA |
LESL49 |
Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen |
Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
LESL50 |
Preis bei Kaufoption |
Betrag, den der Leasingnehmer bei Leasingende zahlen muss, um Eigentümer des Vermögenswerts zu werden, wenn dieser Betrag von dem in Feld LESL30 angegebenen Betrag abweicht. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
LESL51 |
Anzahlungsbetrag |
Höhe der Anzahlung bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich des Werts von in Zahlung genommener Ausrüstung usw.) Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
LESL52 |
Aktueller Restwert des Vermögenswerts |
Letzter prognostizierter Restwert des Vermögenswerts am Ende der Leasinglaufzeit. Falls keine Aktualisierung erfolgt ist, ist der ursprünglich geschätzte Restwert anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
LESL53 |
Datum der Umstrukturierung |
Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. |
JA |
JA |
LESL54 |
Datum des letzten Rückstands |
Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. |
JA |
JA |
LESL55 |
Rückstandssaldo |
Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als: Bis dato fällige Zahlungen insgesamt zuzüglich kapitalisierter Beträge zuzüglich für das Konto geltender Gebühren abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt. Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
NEIN |
LESL56 |
Rückstand in Tagen |
Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). |
NEIN |
NEIN |
LESL57 |
Kontostatus |
Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition: Vertragsgemäß bedient (PERF) Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR) Umstrukturiert — Rückstände (RARR) Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT) Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR) Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB) Rückstände (ARRE) Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR) Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF) Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE) Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS) Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT) Zurückgezahlt (RDMD) Sonstige (OTHR) Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. |
NEIN |
NEIN |
LESL58 |
Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung |
Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) |
JA |
JA |
LESL59 |
Ausfallbetrag |
Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
LESL60 |
Ausfalldatum |
Datum des Ausfalls. |
NEIN |
JA |
LESL61 |
Zugewiesene Verluste |
Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
LESL62 |
Kumulierte Rückflüsse |
Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
LESL63 |
Quelle von Rückzahlungen |
Die Quelle rückgezahlter Beträge: Liquidation von Sicherheiten (LCOL) Vollstreckung von Garantien (EGAR) Zusätzliche Kredite (ALEN) Barrückzahlungen (CASR) Gemischt (MIXD) Sonstige (OTHR) |
NEIN |
JA |
LESL64 |
Einlagenbetrag |
Summe aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden. Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition. Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf, und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt, und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
LESL65 |
Geografische Region — Sicherheit |
Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der der Vermögenswert belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. |
JA |
JA |
LESL66 |
Hersteller |
Name des Herstellers des Vermögenswerts. |
JA |
NEIN |
LESL67 |
Modell |
Name des Vermögenswerts/Modells. |
JA |
NEIN |
LESL68 |
Herstellungs-/Baujahr |
Jahr der Herstellung. |
JA |
JA |
LESL69 |
Neu oder gebraucht |
Zustand des Vermögenswertes bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition: Neu (NEWX) Gebraucht (USED) Vorführwagen (DEMO) Sonstige (OTHR) |
JA |
NEIN |
LESL70 |
Ursprünglicher Restwert des Vermögenswerts |
Geschätzter Restwert des Vermögenswerts am Datum der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
LESL71 |
Art der Sicherheit |
(Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die zugrunde liegende Risikoposition besichert wird: Automobil (CARX) Industriefahrzeug (INDV) Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR) Schienenfahrzeug (RALV) Nautisches Nutzfahrzeug (NACM) Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV) Flugzeug (AERO) Werkzeugmaschine (MCHT) Industrieausrüstung (INDE) Büroausstattung (OFEQ) Medizinische Ausrüstung (MDEQ) Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ) Gewerbliches Gebäude (CBLD) Wohngebäude (RBLD) Industriegebäude (IBLD) Sonstiges Fahrzeug (OTHV) Sonstige Ausrüstung (OTHE) Sonstige Immobilien (OTRE) Sonstige Güter oder Bestände (OTGI) Wertpapier (SECU) Garantie (GUAR) Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA) IT-Ausrüstung (ITEQ) Gemischte Kategorien — Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD) Sonstige (OTHR) |
NEIN |
NEIN |
LESL72 |
Ursprünglicher Bewertungsbetrag |
Bewertung des Vermögenswertes bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
NEIN |
LESL73 |
Ursprüngliche Bewertungsmethode |
Methode zur Berechnung des Werts des Vermögenswerts bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition: Vollständige Bewertung (FAPR) Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA) Kaufpreis (PPRI) Haircut (HCUT) Sonstige (OTHR) |
JA |
NEIN |
LESL74 |
Ursprüngliches Bewertungsdatum |
Datum der Bewertung des Vermögenswerts bei Originierung. |
JA |
NEIN |
LESL75 |
Aktueller Bewertungsbetrag |
Letzte Bewertung des Vermögenswerts. Falls seit der Originierung keine erneute Bewertung erfolgt ist, ist die ursprüngliche Bewertung anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
LESL76 |
Aktuelle Bewertungsmethode |
Methode zur Berechnung des aktuellen Werts des Vermögenswerts. Falls seit der Originierung keine erneute Bewertung erfolgt ist, ist die Art der ursprünglichen Bewertung anzugeben: Vollständige Bewertung (FAPR) Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA) Kaufpreis (PPRI) Haircut (HCUT) Sonstige (OTHR) |
JA |
NEIN |
LESL77 |
Aktuelles Bewertungsdatum |
Datum der letzten Bewertung des Vermögenswerts. Falls seit der Originierung keine erneute Bewertung erfolgt ist, ist das ursprüngliche Bewertungsdatum anzugeben. |
JA |
JA |
LESL78 |
Zahl der Leasing-Objekte |
Anzahl der einzelnen Vermögenswerte, die unter diese zugrunde liegende Risikoposition fallen. |
JA |
NEIN |
LESL79 |
Name des ursprünglichen Kreditgebers |
Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. |
JA |
JA |
LESL80 |
Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers |
Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. |
JA |
JA |
LESL81 |
Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers |
Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. |
JA |
JA |
LESL82 |
Name des Originators |
Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. |
NEIN |
NEIN |
LESL83 |
Rechtsträgerkennung des Originators |
Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). |
NEIN |
NEIN |
LESL84 |
Land der Niederlassung des Originators |
Land, in dem der Originator niedergelassen ist. |
NEIN |
NEIN |