ANHANG IX
ANGABEN ZU DEN ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — „ESOTERIC“
Feld-code |
Bezeichnung des feldes |
Inhalt der meldung |
ND1-ND4 zulässig? |
ND5 zulässig? |
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen |
||||
ESTL1 |
Eindeutige Kennung |
Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. |
NEIN |
NEIN |
ESTL2 |
Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition |
Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
ESTL3 |
Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition |
Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
ESTL4 |
Ursprüngliche Kennung des Schuldners |
Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
ESTL5 |
Neue Kennung des Schuldners |
Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
ESTL6 |
Datenstichtag für diese Meldung. |
NEIN |
NEIN |
|
ESTL7 |
Pool-Transferdatum |
Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. |
NEIN |
JA |
ESTL8 |
Rückkaufsdatum |
Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. |
NEIN |
JA |
ESTL9 |
Rückzahlungsdatum |
Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. |
NEIN |
JA |
ESTL10 |
Beschreibung |
Kurze Beschreibung der zugrunde liegenden Risikoposition (z. B. „Stromtarifforderungen“, Künftige Flüsse“). Bei zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art ist bei der Datenübermittlung durchgängig dieselbe Sprache zu verwenden. |
NEIN |
NEIN |
ESTL11 |
Geografische Region — Schuldner |
Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. |
JA |
JA |
ESTL12 |
Klassifizierung der geografischen Region |
Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. |
JA |
JA |
ESTL13 |
Beschäftigungsstatus |
Beschäftigungsstatus des Hauptschuldners: Beschäftigt — Privatsektor (EMRS) Beschäftigt — öffentlicher Sektor (EMBL) Beschäftigt — Sektor nicht bekannt (EMUK) Arbeitslos (UNEM) Selbständig (SFEM) Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM) Student (STNT) Rentner (PNNR) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
ESTL14 |
Schuldner mit beeinträchtigter Bonität |
Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers a) für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenn i) eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, und ii) in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind; b) zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder — sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt — in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oder c) eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. |
JA |
JA |
ESTL15 |
Rechtsform des Schuldners |
Rechtsform des Kunden: Öffentliches Unternehmen (PUBL) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLCO) Partnerschaft (PNTR) Einzelperson (INDV) Staatliche Stelle (GOVT) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
ESTL16 |
NACE-Branchencode |
NACE-Branchencode des Schuldners gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006. |
JA |
JA |
ESTL17 |
Primäreinkommen |
Jährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL18 |
Art des Primäreinkommens |
Art des in ESTL17 angegebenen Einkommens: Bruttojahreseinkommen (GRAN) Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS) Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX) Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN) Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS) Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX) Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS) Verfügbares Einkommen (DSPL) Kreditnehmer ist juristische Person (CORP) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
ESTL19 |
Währung des Primäreinkommens |
Währung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Primärschuldners gezahlt werden. |
JA |
JA |
ESTL20 |
Überprüfung des Primäreinkommens |
Überprüfung des Primäreinkommens: Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT) Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF) Überprüft (VRFD) Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung („Fast Track“) (NVRF) Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
ESTL21 |
Einnahmen |
Um Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des „Gesamtjahresumsatzes“ im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL22 |
Währung des Abschlusses |
Meldewährung der Abschlüsse. |
JA |
JA |
ESTL23 |
Internationale Wertpapierkennnummer |
Gegebenenfalls ISIN-Code dieser zugrunde liegenden Risikoposition. |
JA |
JA |
ESTL24 |
Datum der Originierung |
Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. |
JA |
JA |
ESTL25 |
Fälligkeitstermin |
Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. |
JA |
JA |
ESTL26 |
Währung |
Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. |
NEIN |
JA |
ESTL27 |
Ursprünglicher Kapitalsaldo |
Ursprünglicher Kapitalsaldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich kapitalisierter Gebühren) bei Originierung. Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder des Abschlusses der Verbriefung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL28 |
Aktueller Kapitalsaldo |
Ausstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL29 |
Gesamtkreditlimit |
Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition — der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte. Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen. Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL30 |
Kaufpreis |
Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. |
NEIN |
JA |
ESTL31 |
Tilgungsart |
Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen). Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX) Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX) Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE) Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT) Sonstige (OTHR) |
JA |
NEIN |
ESTL32 |
Ende der tilgungsfreien Periode |
Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. |
JA |
JA |
ESTL33 |
Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen |
Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
ESTL34 |
Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen |
Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
ESTL35 |
Zahlungsfälligkeit |
Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL36 |
Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen |
Schulden als ausstehender Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag, einschließlich sämtlicher Beträge, die durch die Hypothek besichert sind und in der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen. Einkommen gemäß Definition in Feld ESTL17 plus sonstiges relevantes Einkommen (z. B. Sekundäreinkommen). |
JA |
JA |
ESTL37 |
Schlussrate |
Gesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL38 |
Zinsanpassungsintervall |
Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. |
JA |
JA |
ESTL39 |
Aktueller Zinssatz |
Aktueller Zinssatz. |
JA |
JA |
ESTL40 |
Aktueller Zinsindex |
Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
ESTL41 |
Laufzeit des aktuellen Zinsindexes |
Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
ESTL42 |
Aktuelle Zinsmarge |
Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes). |
JA |
JA |
ESTL43 |
Zinsobergrenze |
Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. |
JA |
JA |
ESTL44 |
Zinsuntergrenze |
Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. |
JA |
JA |
ESTL45 |
Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung |
Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. |
JA |
JA |
ESTL46 |
Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr |
Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. |
JA |
JA |
ESTL47 |
Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen |
Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. |
JA |
JA |
ESTL48 |
Vorfälligkeitsgebühr |
Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten“ für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL49 |
Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr |
Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. |
JA |
JA |
ESTL50 |
Datum der vorzeitigen Rückzahlung |
Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. |
JA |
JA |
ESTL51 |
Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen |
Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL52 |
Datum des letzten Rückstands |
Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. |
JA |
JA |
ESTL53 |
Rückstandssaldo |
Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als: Bis dato fällige Zahlungen insgesamt zuzüglich kapitalisierter Beträge zuzüglich für das Konto geltender Gebühren abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt. Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL54 |
Rückstand in Tagen |
Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). |
JA |
JA |
ESTL55 |
Kontostatus |
Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition: Vertragsgemäß bedient (PERF) Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR) Umstrukturiert — Rückstände (RARR) Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT) Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR) Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB) Rückstände (ARRE) Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR) Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF) Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE) Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS) Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT) Zurückgezahlt (RDMD) Sonstige (OTHR) Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. |
NEIN |
NEIN |
ESTL56 |
Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung |
Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) |
JA |
JA |
ESTL57 |
Ausfallbetrag |
Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL58 |
Ausfalldatum |
Datum des Ausfalls. |
JA |
JA |
ESTL59 |
Zugewiesene Verluste |
Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL60 |
Kumulierte Rückflüsse |
Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTL61 |
Name des Originators |
Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. |
NEIN |
NEIN |
ESTL62 |
Rechtsträgerkennung des Originators |
Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). |
NEIN |
NEIN |
ESTL63 |
Land der Niederlassung des Originators |
Land, in dem der Originator niedergelassen ist. |
NEIN |
NEIN |
ESTL64 |
Name des ursprünglichen Kreditgebers |
Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. |
JA |
JA |
ESTL65 |
Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers |
Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. |
JA |
JA |
ESTL66 |
Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers |
Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. |
JA |
JA |
Angaben zu Sicherheiten |
||||
ESTC1 |
Eindeutige Kennung |
Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld ESTL1. |
NEIN |
NEIN |
ESTC2 |
Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition |
Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld ESTL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
ESTC3 |
Ursprüngliche Kennung der Sicherheit |
Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit oder Garantie zugewiesen wurde. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
ESTC4 |
Neue Kennung der Sicherheit |
Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
ESTC5 |
Geografische Region — Sicherheit |
Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der die Sicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. |
JA |
JA |
ESTC6 |
Art der Sicherung |
Art der Sicherung: Sicherheit (COLL) Durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GCOL) Nicht durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GNCO) Sonstige (OTHR) |
NEIN |
NEIN |
ESTC7 |
Art der Belastung |
Angabe des Sicherungsrechts auf die Sicherheit. Bei Garantien ist in diesem Feld jedes Sicherungsrecht auf Sicherheiten zur Unterlegung dieser Garantie anzugeben. „Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches“ beschreibt die Situation, dass der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber unwiderruflich und bedingungslos dazu befugt ist, die Sicherheit in Zukunft einseitig zu belasten, ohne dafür die Zustimmung des Schuldners oder Garantiegebers einholen zu müssen: Feste Belastung (FXCH) Variable Belastung (FLCH) Keine Belastung (NOCG) Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches (ATRN) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
ESTC8 |
Sicherungsrechte |
Höchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält. |
JA |
JA |
ESTC9 |
Art der Sicherheit |
(Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit. Automobil (CARX) Industriefahrzeug (INDV) Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR) Schienenfahrzeug (RALV) Nautisches Nutzfahrzeug (NACM) Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV) Flugzeug (AERO) Werkzeugmaschine (MCHT) Industrieausrüstung (INDE) Büroausstattung (OFEQ) IT-Ausrüstung (ITEQ) Medizinische Ausrüstung (MDEQ) Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ) Gewerbliches Gebäude (CBLD) Wohngebäude (RBLD) Industriegebäude (IBLD) Sonstiges Fahrzeug (OTHV) Sonstige Ausrüstung (OTHE) Sonstige Immobilien (OTRE) Sonstige Güter oder Bestände (OTGI) Wertpapiere (SECU) Garantie (GUAR) Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA) Gemischte Kategorien — Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD) Sonstige (OTHR) |
NEIN |
NEIN |
ESTC10 |
Aktueller Bewertungsbetrag |
Letzte Bewertung der Sicherheit. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede Unterlegungssicherheit. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTC11 |
Aktuelle Bewertungsmethode |
Methode zur Berechnung des aktuellen Werts der Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC10: Vollständige Bewertung (FAPR) Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA) Kaufpreis (PPRI) Haircut (HCUT) Marktbewertung (MTTM) Bewertung des Schuldners (OBLV) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
ESTC12 |
Aktuelles Bewertungsdatum |
Datum der aktuellsten Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC10. |
JA |
JA |
ESTC13 |
Aktuelle Beleihungsquote |
Aktuelle Beleihungsquote (LTV). Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. Bei aktuell negativem Kreditsaldo ist 0 anzugeben. |
JA |
JA |
ESTC14 |
Ursprünglicher Bewertungsbetrag |
Ursprüngliche Bewertung der Sicherheit zum Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
ESTC15 |
Ursprüngliche Bewertungsmethode |
Methode zur Berechnung des Werts der in Feld ESTC14 gemeldeten Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition: Vollständige Bewertung (FAPR) Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA) Kaufpreis (PPRI) Haircut (HCUT) Marktbewertung (MTTM) Bewertung des Schuldners (OBLV) Sonstige (OTHR) |
JA |
JA |
ESTC16 |
Ursprüngliches Bewertungsdatum |
Datum der ursprünglichen Bewertung der Sachsicherheit oder finanziellen Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC14. |
JA |
JA |
ESTC17 |
Ursprüngliche Beleihungsquote |
Ursprüngliche übernommene Beleihungsquote (LTV) des Originators. Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. |
JA |
JA |
ESTC18 |
Verkaufsdatum |
Datum des Verkaufs der Sicherheit. |
NEIN |
JA |
ESTC19 |
Verkaufspreis |
Preis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
ESTC20 |
Währung der Sicherheit |
Währung, auf die der in ESTC10 angegebene Bewertungsbetrag lautet. |
NEIN |
JA |