ANHANG XII
IM ANLEGERBERICHT VERLANGTE INFORMATIONEN — VERBRIEFUNG MITTELS ANDERER INSTRUMENTE ALS FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE
Feld-code |
Bezeichnung des feldes |
Inhalt der meldung |
ND1-ND4 zulässig? |
ND5 zulässig? |
Angaben zu Verbriefungen |
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IVSS1 |
Eindeutige Kennung |
Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. |
NEIN |
NEIN |
IVSS2 |
Datenstichtag für diese Meldung. Die Angabe muss mit dem Datenstichtag in den Meldebögen über die zugrunde liegende Risikoposition übereinstimmen. |
NEIN |
NEIN |
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IVSS3 |
Bezeichnung der Verbriefung |
Angabe der Bezeichnung der Verbriefung. |
NEIN |
NEIN |
IVSS4 |
Bezeichnung der meldenden Stelle |
Vollständige juristische Bezeichnung der gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 benannten Einrichtung; diese Bezeichnung muss mit der Bezeichnung übereinstimmen, die für diese Einrichtung in Feld SESP3 (Abschnitt „Angaben zur Gegenpartei“) gemeldet wurde. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. |
NEIN |
NEIN |
IVSS5 |
Kontaktperson der meldenden Stelle |
Vor- und Nachname der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. |
NEIN |
NEIN |
IVSS6 |
Kontaktperson der meldenden Stelle — Telefonnummer |
Telefonnummer (Durchwahl) der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. |
NEIN |
NEIN |
IVSS7 |
Kontaktperson der meldenden Stelle — E-Mail |
Direkte E-Mailadresse der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. |
NEIN |
NEIN |
IVSS8 |
Verfahren des Risikoselbstbehalts |
Strategie zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts in der EU (z. B. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder — bis zum Inkrafttreten — Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013): Vertikaler Anteil — d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a (VSLC) Anteil des Verkäufers — d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b (SLLS) Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Risikopositionen bleiben in der Bilanz — d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c (RSEX) Erstverlusttranche — d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d (FLTR) Erstverlusttranche in jedem Vermögenswert — d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e (FLEX) Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM) Sonstige (OTHR) |
NEIN |
NEIN |
IVSS9 |
Träger des Risikoselbstbehalts |
Welche Stelle behält den materiellen Nettoanteil gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder — bis zum Inkrafttreten — Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013): Originator (ORIG) Sponsor (SPON) Ursprünglicher Kreditgeber (OLND) Verkäufer (SELL) Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM) Sonstige (OTHR) |
NEIN |
NEIN |
IVSS10 |
Art der zugrunde liegenden Risikoposition |
Angabe der Art der zugrunde liegenden Risikoposition der Verbriefung. Wenn mehrere Arten der nachstehenden Liste vorhanden sind, ist „Gemischt“ anzugeben (mit Ausnahme von Verbriefungen, deren zugrunde liegende Risikopositionen ausschließlich aus einer Kombination von Verbraucherkrediten und Kfz-Krediten oder Kfz-Leasing bestehen, für die „Verbraucherkredite“ anzugeben ist): Kfz-Kredite oder -Leasing (ALOL) Verbraucherkredite (CONL) Hypotheken auf Gewerbeimmobilien (CMRT) Kreditkartenforderungen (CCRR) Leasing (LEAS) Hypotheken auf Wohnimmobilien (RMRT) Gemischt (MIXD) Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (SMEL) Kredite an Nicht-KMU-Unternehmen (NSML) Sonstige (OTHR) |
NEIN |
NEIN |
IVSS11 |
Verfahren der Risikoübertragung |
Im Hinblick auf die Risikoübertragung handelt es sich um eine „traditionelle Verbriefung“ im Sinne von Artikel 242 Nummern 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („True-Sale“-Verbriefung). |
NEIN |
NEIN |
IVSS12 |
Trigger-Bewertungen/Quoten |
Ist im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag ein Trigger-Ereignis eingetreten (z. B. Zahlungsverzüge, Verwässerung, Ausfall, Verlust, Nicht-Substitution, Nicht-Revolvieren oder ähnliche Ereignisse im Zusammenhang mit der Risikoposition, die sich auf die Verbriefung auswirken)? Darunter fallen auch PDL-Sollsalden (Principal Deficiency Ledger) oder Vermögenswert-Defizite. |
NEIN |
NEIN |
IVSS13 |
Ende der revolvierenden Periode/Anlaufphase |
Angabe des Datums, an dem die revolvierende Periode oder Anlaufphase der Verbriefung planmäßig endet. Bei revolvierender Periode ohne planmäßiges Enddatum ist der Fälligkeitstermin der Verbriefung anzugeben. |
NEIN |
JA |
IVSS14 |
Kapitalrückflüsse in der Periode |
Während der Periode eingegangene Bruttokapitalrückflüsse. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
IVSS15 |
Zinsrückflüsse in der Periode |
Während der Periode eingegangene Bruttozinsrückflüsse. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
IVSS16 |
Kapitaleingänge in der Periode |
Eingänge in der Periode, die als Kapital behandelt werden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
IVSS17 |
Zinseingänge in der Periode |
Eingänge in der Periode, die als Einnahmen behandelt werden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
JA |
IVSS18 |
Ziehungen im Rahmen der Liquiditätsfazilität |
Wenn die Verbriefung mit einer Liquiditätsfazilität verbunden ist, Bestätigung, ob in dem Zeitraum, der am letzten Zinszahlungsdatum endet, eine Ziehung unter der Liquiditätsfazilität stattgefunden hat oder nicht. |
NEIN |
JA |
IVSS19 |
Überschussmarge der Verbriefung |
Angabe des Betrags der nach Anwendung aller derzeit geltenden Wasserfallphasen verbleibenden Mittel (sogenannte „Überschussmarge“). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
NEIN |
IVSS20 |
„Trapping“-Mechanismus für die Überschussmarge |
Die Überschussmarge bleibt in der Verbriefung „gefangen“ (z. B. in einem gesonderten Rücklagenkonto). |
NEIN |
NEIN |
IVSS21 |
Aktuelle Übersicherung |
Aktuelle Übersicherung der Verbriefung, berechnet als Verhältnis zwischen (der Summe des zum Datenstichtag ausstehenden Kapitalsaldos aller zugrunde liegenden Risikopositionen ohne als ausgefallen eingestufte Risikopositionen) und (der Summe des zum Datenstichtag ausstehenden Kapitalsaldos aller Tranchen/Anleihen). |
NEIN |
NEIN |
IVSS22 |
Annualisierte konstante vorzeitige Rückzahlungsrate |
Annualisierte konstante vorzeitige Rückzahlungsquote (CPR) der zugrunde liegenden Risikopositionen basierend auf der letzten periodischen CPR. Die periodische CPR entspricht [(Summe der außerplanmäßigen Kapitalrückzahlungen bei Ende der letzten Einziehungsperiode)/(Gesamtkapitalsaldo bei Beginn der Einziehungsperiode)]. Die periodische CPR wird wie folgt annualisiert: 100*(1-((1-Periodische CPR)^Anzahl der Einziehungsperioden in einem Jahr)) „Periodische CPR“ bezeichnet die CPR in der letzten Einziehungsperiode, d. h. bei Verbriefungen mit vierteljährlicher Zahlung wird dies in der Regel die vorausgegangene Dreimonatsperiode sein. |
NEIN |
NEIN |
IVSS23 |
Verwässerungen |
Gesamtkapitalminderungen bei Risikopositionen in der Periode. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
NEIN |
IVSS24 |
Bruttoausbuchungen in der Periode |
Gesamtbetrag der Bruttoausbuchungen (d. h. vor Rückflüssen) für die Periode. Ausbuchung gemäß Festlegung in der Verbriefung oder alternativ gemäß üblicher Praxis des Kreditgebers. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
NEIN |
IVSS25 |
Zurückgekaufte Risikopositionen |
Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, die vom Originator/Sponsor zwischen dem unmittelbar vorhergehenden Datenstichtag und dem aktuellen Datenstichtag zurückgekauft wurden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
IVSS26 |
Umstrukturierte Risikopositionen |
Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, die vom Originator/Sponsor zwischen dem unmittelbar vorhergehenden Datenstichtag und dem aktuellen Datenstichtag umstrukturiert wurden. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
NEIN |
IVSS27 |
Annualisierte konstante Ausfallquote |
Annualisierte konstante Ausfallquote (CDR) der zugrunde liegenden Risikopositionen, basierend auf der letzten periodischen CDR. Die periodische CDR entspricht [(aktueller Gesamtsaldo der in der Periode als ausgefallen eingestuften zugrunde liegenden Risikopositionen)/(aktueller Gesamtsaldo der bei Beginn der Periode nicht ausgefallenen zugrunde liegenden Risikopositionen)]. Dieser Wert wird wie folgt annualisiert: 100*(1-((1-Periodische CDR)^Anzahl der Einziehungsperioden in einem Jahr)) „Periodische CDR“ bezeichnet die CDR in der letzten Einziehungsperiode, d. h. bei Verbriefungen mit vierteljährlicher Zahlung wird dies in der Regel die vorausgegangene Dreimonatsperiode sein. |
NEIN |
NEIN |
IVSS28 |
Ausgefallene Risikopositionen |
Zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag der zum Datenstichtag ausgefallenen Risikopositionen auf der Grundlage der in den Verbriefungsunterlagen enthaltenen Ausfalldefinition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
NEIN |
IVSS29 |
Ausgefallene Risikopositionen im Sinne der Eigenmittelverordnung |
Zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag der zum Datenstichtag ausgefallenen Risikopositionen auf der Grundlage der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA |
JA |
IVSS30 |
Risikogewichtungsansatz |
Angabe des vom Originator verwendeten Risikogewichtungsansatzes zur Ermittlung des Risikogewichts der zugrunde liegenden Risikopositionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Standardansatz (STND) Basis-IRB-Ansatz (FIRB) Fortgeschrittener IRB-Ansatz (ADIR) |
NEIN |
JA |
IVSS31 |
Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [0,00 %,0,10 %) |
Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 0,00 % <= x < 0,10 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden. Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. |
NEIN |
JA |
IVSS32 |
Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [0,10 %,0,25 %) |
Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 0,10 % <= x < 0,25 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden. Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. |
NEIN |
JA |
IVSS33 |
Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [0,25 %,1,00 %) |
Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 0,25 % <= x < 1,00 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden. Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. |
NEIN |
JA |
IVSS34 |
Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [1,00 %,7,50 %) |
Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 1,00 % <= x < 7,50 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden. Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. |
NEIN |
JA |
IVSS35 |
Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [7,50 %,20,00 %) |
Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 7,50 % <= x < 20,00 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden. Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. |
NEIN |
JA |
IVSS36 |
Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [20,00 %,100,00 %] |
Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 20,00 % <= x < 100,00 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden. Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. |
NEIN |
JA |
IVSS37 |
Intern geschätzte Verlustquote bei Ausfall |
Letzte vom Originator für die zugrunde liegende Risikoposition vorgenommene Schätzung der Verlustquote bei Ausfall in einem Abschwungszenario, gewichtet anhand des zum Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalsaldos der ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen. Ist die Berechnung der Verlustquote bei Ausfall nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. |
NEIN |
JA |
IVSS38 |
Rückstände 1-29 Tage |
Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 1 und 29 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. |
NEIN |
NEIN |
IVSS39 |
Rückstände 30-59 Tage |
Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 30 und 59 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. |
NEIN |
NEIN |
IVSS40 |
Rückstände 60-89 Tage |
Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 60 und 89 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. |
NEIN |
NEIN |
IVSS41 |
Rückstände 90-119 Tage |
Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 90 und 119 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. |
NEIN |
NEIN |
IVSS42 |
Rückstände 120-149 Tage |
Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 120 und 149 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. |
NEIN |
NEIN |
IVSS43 |
Rückstände 150-179 Tage |
Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 150 und 179 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. |
NEIN |
NEIN |
IVSS44 |
Rückstände 180+ Tage |
Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in 180 Tagen und mehr fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. |
NEIN |
NEIN |
Angaben zu Test/Ereignis/Trigger |
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IVSR1 |
Eindeutige Kennung |
Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld IVSS1. |
NEIN |
NEIN |
IVSR2 |
Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger |
Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
IVSR3 |
Neue Kennung für Test/Ereignis/Trigger |
Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVSR2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVSR2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
IVSR4 |
Beschreibung |
Beschreibung von Test/Ereignis/Trigger, einschließlich jeglicher Formeln. Dies ist ein Freitextfeld. Die Beschreibung sollte jedoch alle Formeln und wichtigen Definitionen enthalten, die es einem Anleger/potenziellen Anleger ermöglichen, sich ein vernünftiges Bild von Test/Ereignis/Trigger sowie den damit verbundenen Bedingungen und Folgen zu machen. |
NEIN |
NEIN |
IVSR5 |
Schwellenwert |
Angabe des Werts, bei dem je nach Art des gemeldeten Tests/Ereignisses/Triggers der Test als erfüllt bzw. der Trigger als ausgelöst bzw. eine andere Maßnahme als eingetreten gilt. Bei nicht numerischem Test/Ereignis/Trigger ist ND5 anzugeben. |
NEIN |
JA |
IVSR6 |
Tatsächlicher Wert |
Angabe des tatsächlichen Werts des Maßes, an das der Schwellenwert angelegt wird. Bei nicht numerischem Test/Ereignis/Trigger ist ND5 anzugeben. Prozentsätze sind als Prozentpunkte anzugeben, z. B. 99,50 für 99,50 % oder 0,006 für 0,006 %. |
NEIN |
JA |
IVSR7 |
Status |
Befindet sich Test/Ereignis/Trigger zum Datenstichtag im Status „Verstoß“ (d. h. der Test bzw. die Trigger-Bedingungen wurden nicht erfüllt)? |
NEIN |
NEIN |
IVSR8 |
Abhilfefrist |
Angabe der Höchstzahl von Tagen, die gewährt werden, um diesen Test/Ereignis/Trigger wieder in Konformität mit dem geforderten Wert zu bringen. Wenn kein solcher Zeitraum gewährt wird (d. h. wenn es keine Abhilfefrist gibt), ist 0 anzugeben. |
NEIN |
JA |
IVSR9 |
Berechnungshäufigkeit |
Angabe der Anzahl der Kalendertage zwischen den Berechnungen des Tests. Verwendung runder Zahlen, d. h. 7 für wöchentlich, 30 für monatlich, 90 für vierteljährlich und 365 für jährlich. |
NEIN |
JA |
IVSR10 |
Folgen von Verstößen |
Angabe der in den Verbriefungsunterlagen vorgesehenen Folgen bei Problemen im Hinblick auf diese Tests/Ereignisse/Trigger (d. h. Verstoß): Änderung der Zahlungsrangfolge (CHPP) Ersatz einer Gegenpartei (CHCP) Sowohl Änderung der Zahlungsrangfolge als auch Ersatz einer Gegenpartei (BOTH) Sonstige Folgen (OTHR) |
NEIN |
NEIN |
Angaben zum Cashflow |
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IVSF1 |
Eindeutige Kennung |
Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld IVSS1. |
NEIN |
NEIN |
IVSF2 |
Ursprüngliche Kennung des Cashflow-Postens |
Ursprüngliche eindeutige Kennung des Cashflow-Postens. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
IVSF3 |
Neue Kennung des Cashflow-Postens |
Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVSF2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVSF2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. |
NEIN |
NEIN |
IVSF4 |
Cashflow-Posten |
Auflistung des Cashflow-Postens. Dieses Feld ist in der Zahlungsrangfolge für Ein- oder Ausgänge zum Datenstichtag auszufüllen. Das heißt, jede Quelle von Mittelzuflüssen ist der Reihe nach aufzulisten, danach werden die Quellen von Mittelabflüssen aufgelistet. |
NEIN |
NEIN |
IVSF5 |
In der Periode gezahlter Betrag |
Welche Mittel wurden gemäß Zahlungsrangfolge für diesen Posten ausgezahlt? Ausgezahlte Mittel sind als negativer Wert, eingegangene Mittel als positiver Wert auszuweisen. Der in einer bestimmten Zeile (z. B. Zeile B) ausgewiesene „in der Periode gezahlte Betrag“ zuzüglich der in der vorhergehenden Zeile (z. B. Zeile A) ausgewiesenen „verfügbaren Mittel“ ergeben zusammen die in dieser Zeile (z. B. Zeile B) ausgewiesenen „verfügbaren Mittel“. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
NEIN |
IVSF6 |
Verfügbare Mittel |
Welche Mittel stehen für die Zahlungsrangfolge nach Anwendung des Cashflow-Postens zur Verfügung? Der in einer bestimmten Zeile (z. B. Zeile B) ausgewiesene „in der Periode gezahlte Betrag“ zuzüglich der in der vorhergehenden Zeile (z. B. Zeile A) ausgewiesenen „verfügbaren Mittel“ ergeben zusammen die in dieser Zeile (z. B. Zeile B) ausgewiesenen „verfügbaren Mittel“. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
NEIN |
NEIN |