Aktualisiert 04/02/2025
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Artikel 9 - Delegierte Verordnung 2019/758

Artikel 9

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. September 2019.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Brüssel, den 31. Januar 2019

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER