Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft seit 03/06/2019

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
14/05/2019
Delegierte Verordnung 2019/758 veröffentlicht im ABl.
06/12/2017
JC/2017/25
Finaler Entwurf veröffentlicht
31/05/2017
JC/2017/25
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2019/758

Delegierte Verordnung (EU) 2019/758 der Kommission vom 31. Januar 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die von Kredit- und Finanzinstituten zur Minderung des Risikos von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in bestimmten Drittländern mindestens zu treffenden Maßnahmen und die Art zusätzlich zu treffender Maßnahmen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Gegenstand und Geltungsbereich Q&AArtikel 2 - Allgemeine Pflichten für jedes Drittland Q&AArtikel 3 - Individuelle Risikobewertungen Q&AArtikel 4 - Austausch und Verarbeitung von Kundendaten Q&AArtikel 5 - Offenlegung von Informationen zu verdächtigen Transaktionen Q&AArtikel 6 - Übermittlung von Kundendaten an Mitgliedstaaten Q&AArtikel 7 - Aufbewahrung von Aufzeichnungen Q&AArtikel 8 - Zusätzliche Maßnahmen Q&AArtikel 9 - Inkrafttreten