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Aktualisiert 18/09/2024
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am 18/09/2024
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Durchführungsverordnung 2021/622
Artikel 6
Artikel 6 - Aufhebung
Artikel 6
Aufhebung
Die Durchführungsverordnung (EU)
2018/308
wird aufgehoben.
Inhaltsverzeichnis
Erwägungsgründe
Artikel 1 - An die EBA zu übermittelnde Informationen
Artikel 2 - Vereinfachte Meldepflicht für Institute, für die eine Ausnahme gewährt wurde, und für Institute, deren Rekapitalisierungsbetrag mit null festgelegt ist
Artikel 3 - Meldebehörde und für Gruppen zu meldende Informationen
Artikel 4 - Meldezeiträume und Einreichungsfristen
Artikel 5 - Formate für den Datenaustausch und Begleitangaben zu den Datenmeldungen
Artikel 6 - Aufhebung
Artikel 7 - Inkrafttreten
ANHANG I
ANHANG II - ANWEISUNGEN ZUR MELDUNG VON MREL-ENTSCHEIDUNGEN
ANHANG III - Einheitliches Datenpunktmodell und Validierungsregeln