Durchführungsverordnung (EU) 2021/622 der Kommission vom 15. April 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf einheitliche Meldebögen, Anweisungen und Methoden für die Meldung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Text von Bedeutung für den EWR)