Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 06/05/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (7)
16/04/2021
Durchführungsverordnung 2021/622 veröffentlicht im ABl.
23/12/2020
EBA/ITS/2020/08
Finaler Entwurf veröffentlicht
24/07/2020
EBA/CP/2020/17
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2021/622

Durchführungsverordnung (EU) 2021/622 der Kommission vom 15. April 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf einheitliche Meldebögen, Anweisungen und Methoden für die Meldung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - An die EBA zu übermittelnde InformationenArtikel 2 - Vereinfachte Meldepflicht für Institute, für die eine Ausnahme gewährt wurde, und für Institute, deren Rekapitalisierungsbetrag mit null festgelegt istArtikel 3 - Meldebehörde und für Gruppen zu meldende InformationenArtikel 4 - Meldezeiträume und EinreichungsfristenArtikel 5 - Formate für den Datenaustausch und Begleitangaben zu den DatenmeldungenArtikel 6 - AufhebungArtikel 7 - InkrafttretenANHANG IANHANG II - ANWEISUNGEN ZUR MELDUNG VON MREL-ENTSCHEIDUNGENANHANG III - Einheitliches Datenpunktmodell und Validierungsregeln