Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 4 - Meldezeiträume und Einreichungsfristen

Artikel 4

Meldezeiträume und Einreichungsfristen

Die Abwicklungsbehörden übermitteln bis zum 31. Mai eines jeden Jahres die in den Artikeln 1 und 2 genannten Informationen für die ab dem 1. Mai des betreffenden Jahres geltende MREL.