Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 9 - Inkrafttreten

Artikel 9

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 23. Mai 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER