Aktualisiert 22/12/2024
In Kraft seit 12/09/2016

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
23/08/2016
Delegierte Verordnung 2016/1401 veröffentlicht im ABl.
17/12/2015
EBA/RTS/2015/11
Finaler Entwurf veröffentlicht
13/05/2015
EBA/CP/2015/10
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2016/1401

Delegierte Verordnung (EU) 2016/1401 der Kommission vom 23. Mai 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für Methoden und Grundsätze der Bewertung von aus Derivaten entstehenden Verbindlichkeiten (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - BegriffsbestimmungenArtikel 2 - Vergleich der Wertvernichtung im Falle eines Close-Out mit dem Bail-in-Potenzial von DerivatekontraktenArtikel 3 - Mitteilung der Close-Out-EntscheidungArtikel 4 - Funktion der SaldierungsvereinbarungArtikel 5 - Bewertungsgrundsatz für den Betrag der vorzeitigen KündigungArtikel 6 - Bestimmung des Close-Out-BetragsArtikel 7 - Bewertung von geclearten Derivatekontrakten zwischen einem in Abwicklung befindlichen Institut und einer ZGPArtikel 8 - Zeitpunkt für die Bestimmung des Werts von Derivateverbindlichkeiten und der vorzeitigen KündigungArtikel 9 - Inkrafttreten