Aktualisiert 23/11/2024
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Artikel 8 - Inkrafttreten

Artikel 8

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 28. Februar 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN