Artikel 2
Spezifische Methodik für homogene Indexinstrumente
(1) Verwendet ein Institut in seinem Risikomessmodell als einzigen Risikofaktor eine Position in einem homogenen Indexinstrument, so kann es abweichend von Artikel 1 beschließen, diesen Risikofaktor nach der in Absatz 2 dargelegten Methodik zuzuordnen.
Für die Zwecke dieses Artikels bezeichnet der Begriff „homogener Index“ einen Index, der eine der folgenden Zusammensetzungen aufweist:
a) |
Aktien oder weitere Indizes, deren sämtliche Komponenten Aktien sind; |
b) |
Schuldverschreibungen oder weitere Indizes, deren sämtliche Komponenten Schuldverschreibungen sind; |
c) |
Kreditausfallswaps oder weitere Indizes, deren sämtliche Komponenten Kreditausfallswaps sind; |
d) |
Warenpositionen oder weitere Indizes, deren sämtliche Komponenten Warenpositionen sind. |
(2) Wird wie in Absatz 1 dargelegt ein einziger Risikofaktor zur Modellierung eines homogenen Indexinstruments verwendet, so kann ein Institut den Liquiditätshorizont dieses Risikofaktors wie folgt bestimmen:
a) |
Das Institut ordnet den Risikofaktor jener in Artikel 325bd Tabelle 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Risikofaktorgruppe zu, die der Zusammensetzung des homogenen Indexes entspricht; |
b) |
das Institut wendet die in Artikel 1 dargelegte allgemeine Methodik gesondert auf jede einzelne Komponente des homogenen Indexes an, um deren jeweilige Liquiditätshorizonte zu bestimmen; |
c) |
das Institut berechnet den gewichteten Durchschnitt der gemäß Buchstabe b ermittelten Liquiditätshorizonte auf der Grundlage des jeweiligen Gewichts der einzelnen Komponenten im Index; |
d) |
der Liquiditätshorizont des zur Modellierung des homogenen Indexinstruments verwendeten Risikofaktors entspricht dem kürzesten Liquiditätshorizont der den Indexkomponenten zugeordneten Untergruppen, der mindestens dem unter Buchstabe c genannten gewichteten Durchschnitt entspricht. |
Für die Zwecke von Buchstabe a ist ein Risikofaktor eines homogenen Indexinstruments mit der in Absatz 1 Buchstaben b oder c genannten Zusammensetzung der Risikofaktorgruppe „Kreditspread“ zuzuordnen.