Artikel 3
Spezifische Methodik für Risikofaktoren des Inflationsrisikos und des Basis-Währungsrisikos bei Einzelwährungen und Währungspaaren
(1) Abweichend von Artikel 1 ordnen die Institute Risikofaktoren des Inflationsrisikos bei einer bestimmten Währung der Risikofaktorgruppe „Zinssatz“ und der dieser Währung entsprechenden Risikofaktor-Untergruppe zu.
(2) Abweichend von Artikel 1 ordnen die Institute Risikofaktoren des Basis-Währungsrisikos bei Einzelwährungen und Risikofaktoren des Basis-Währungsrisikos bei Währungspaaren der Risikofaktorgruppe „Zinssatz“ sowie der Risikofaktor-Untergruppe jener Währung zu, auf die diese Basis lautet.