Aktualisiert 23/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 3 - Spezifische Methodik für Risikofaktoren des Inflationsrisikos und des Basis-Währungsrisikos bei Einzelwährungen und Währungspaaren

Artikel 3

Spezifische Methodik für Risikofaktoren des Inflationsrisikos und des Basis-Währungsrisikos bei Einzelwährungen und Währungspaaren

(1)   Abweichend von Artikel 1 ordnen die Institute Risikofaktoren des Inflationsrisikos bei einer bestimmten Währung der Risikofaktorgruppe „Zinssatz“ und der dieser Währung entsprechenden Risikofaktor-Untergruppe zu.

(2)   Abweichend von Artikel 1 ordnen die Institute Risikofaktoren des Basis-Währungsrisikos bei Einzelwährungen und Risikofaktoren des Basis-Währungsrisikos bei Währungspaaren der Risikofaktorgruppe „Zinssatz“ sowie der Risikofaktor-Untergruppe jener Währung zu, auf die diese Basis lautet.