Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 16/03/2021
Änderungen
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Artikel 5 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Artikel 5

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 5. Oktober 2021.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.