Aktualisiert 14/09/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 28 - Durchführungsverordnung 2025/790

Artikel 28

Aufhebung

Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/99 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Durchführungsverordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.