Aktualisiert 14/09/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Anhang C - Durchführungsverordnung 2025/790

Anhang C

Liste der Indikatoren

Nehmen Sie Bezug auf die Vereinbarung zwischen der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den Mitgliedern des Aufsichtskollegiums über die Festlegung der folgenden Indikatoren für die Zwecke von Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/791 und Artikel 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/790 über die Arbeitsweise der Aufsichtskollegien.

Füllen Sie die nachstehende Liste aus und geben Sie die Indikatoren an, die je nach den Besonderheiten der Gruppe auszutauschen sind.

Erfasste Bereiche

Vereinbarte Liste der Indikatoren

Vorgeschriebene Bereiche:

 

Kapital und Verschuldung

 

Liquidität

 

Vermögenswertqualität

 

Refinanzierung

 

Rentabilität

 

Konzentrationsrisiko

 

Zusätzliche/fakultative Bereiche: