Aktualisiert 14/09/2025
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Anhang D - Durchführungsverordnung 2025/790

Anhang D

Indikativer Meldebogen für den Informationsaustausch bei einem Ereignis mit wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Risikoprofil

Nehmen Sie Bezug auf die Vereinbarung zwischen der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den Mitgliedern des Aufsichtskollegiums über die Informationen, die für die Zwecke von Artikel 18 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/791 und Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/790 über die Arbeitsweise der Aufsichtskollegien auszutauschen sind, falls ein Ereignis mit wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gruppe und ihrer Unternehme eintritt.

Geben Sie auf Basis des nachstehenden indikativen Meldebogens an, welche Informationen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Gruppe ausgetauscht werden müssen und welche Angaben im nachstehenden Meldebogen freigestellt sind.

Art der Angaben

Beschreibung

Informationen über das Ereignis

1

Ereignis, das wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Risikoprofil haben könnte und eine enge aufsichtliche Überwachung rechtfertigt

Art und Beschreibung des Ereignisses, insbesondere auch seiner Schwere.

Wirkt sich das Ereignis nur auf die Gruppe/das Unternehmen/die Unternehmen der Gruppe aus oder sind noch mehr Unternehmen in einem Mitgliedstaat/in der EU davon betroffen?

2

Auswirkungen des Ereignisses auf die Finanzmärkte

Falls noch mehr Unternehmen in einem Mitgliedstaat/in der EU von dem Ereignis betroffen sind, beschreiben Sie kurz, wie sich das Ereignis auf die Finanzmärkte in den betroffenen Rechtsräumen auswirkt.

3

Systemische Auswirkungen des Ereignisses

Könnte das Ereignis in einem Mitgliedstaat/in der EU systemische Auswirkungen entfalten?

Informationen über die betroffenen Institute

4

Betroffenes Unternehmen

Name

5

Zuständige Behörde

Aufsichtsbehörde des betroffenen Unternehmens

6

Art des Instituts

Institut, einschließlich Mutterinstitut oder Tochterunternehmen, Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft

Zweigstelle

7

Bedeutung des betroffenen Unternehmens

Bedeutung des Unternehmens für den Mitgliedstaat, in dem es zugelassen oder anerkannt wurde, und

Bedeutung des Unternehmens für die Gruppe

8

Wichtigste Folgen des Ereignisses mit wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Unternehmen

Direkte und indirekte Auswirkungen des Ereignisses auf das Unternehmen:

Betriebsfähigkeit bei schwerwiegenden Störungen des Geschäftsbetriebs, einschließlich Verfügbarkeit ausgelagerter Dienstleistungen,

verfügbare Eigenmittel und Liquiditätslage, einschließlich Refinanzierungskonzentrationen,

Vermögenswertqualität, einschließlich etwaiger Risikokonzentrationen,

Rentabilität und Bilanz,

Geschäftsmodell und -strategie,

interne Unternehmensführungsregelungen

mit qualitativen und quantitativen Ist- und Plandaten

9

Für die Zwecke von Nummer 8 (wichtigste Folgen) werden folgende Indikatoren herangezogen

Geben Sie an, welche der in Anhang C aufgeführten vereinbarten Indikatoren bei Eintritt eines Ereignisses weitergegeben werden (die Aufsichtsbehörden können darüber hinaus weitere Indikatoren austauschen)

10

Anfälligkeiten des Instituts, die das Ereignis verschärfen

Einzelheiten zu den Anfälligkeiten, die die Auswirkungen des Ereignisses verschärfen könnten (z. B. Anfälligkeiten der IT-Systeme, Buchungsmodelle, grenzüberschreitende Präsenz, rechtliche oder regulatorische Aspekte)

11

Ansteckung innerhalb der Gruppe

Wesentliche gruppeninterne Risikopositionen gegenüber dem von dem Ereignis betroffenen Unternehmen

Potenzielle wesentliche Auswirkungen auf Unternehmen der Gruppe

Sonstige relevante gruppeninterne Vereinbarungen

mit qualitativen und quantitativen Ist- und Plandaten

12

Externe Ansteckung

Gegenparteien mit wesentlichen Risikopositionen gegenüber dem von dem Ereignis betroffenen Unternehmen

Sonstige relevante Vereinbarungen, die Ansteckungseffekte verursachen könnten

mit qualitativen und quantitativen Ist- und Plandaten

Schritte, Maßnahmen und Kommunikation

13

Unternommene Maßnahmen und Schritte der Gruppe

Unternommene Maßnahmen und Schritte des Unternehmens und ihre Auswirkungen auf

seine Betriebsfähigkeit bei schwerwiegenden Störungen des Geschäftsbetriebs, einschließlich Verfügbarkeit ausgelagerter Dienstleistungen,

die verfügbaren Eigenmittel und die Liquiditätslage, einschließlich Refinanzierungskonzentrationen,

seine Vermögenswertqualität, einschließlich etwaiger Risikokonzentrationen,

seine Rentabilität und Bilanz,

sein Geschäftsmodell und seine Geschäftsstrategie,

seine internen Unternehmensführungsregelungen

mit qualitativen und quantitativen Ist- und Plandaten

14

Geplante Maßnahmen und Schritte der Gruppe

Geplante Maßnahmen und Schritte des Instituts/der Gruppe und ihre erwarteten Auswirkungen auf

seine/ihre Betriebsfähigkeit bei schwerwiegenden Störungen des Geschäftsbetriebs, einschließlich Verfügbarkeit ausgelagerter Dienstleistungen,

die verfügbaren Eigenmittel und die Liquiditätslage, einschließlich Refinanzierungskonzentrationen,

seine/ihre Vermögenswertqualität, einschließlich etwaiger Risikokonzentrationen,

seine/ihre Rentabilität und Bilanz,

sein/ihr Geschäftsmodell und seine/ihre Geschäftsstrategie,

seine/ihre internen Unternehmensführungsregelungen

mit qualitativen und quantitativen Ist- und Plandaten

15

Unternommene Schritte der zuständigen Behörde

Beschreibung der Schritte, ihres Zwecks und ihrer Wirkung(en)

16

Geplante Schritte der zuständigen Behörde

Beschreibung der Schritte, ihres Zwecks und ihrer Wirkung(en)

17

Externe Kommunikation der Gruppe

Pressemitteilungen und sonstige externe Verlautbarungen der Gruppe

18

Geplante externe Kommunikation der zuständigen Behörde

Geplante Pressemitteilungen und sonstige externe Verlautbarungen der zuständigen Behörde