Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 28/03/2024
Änderungen (2)
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Artikel 7 - Übergangsbestimmungen zu den Meldestichtagen und Einreichungsterminen sowie zur Übermittlung der Meldebögen zur Erfassung des Kreditrisikos [aufgehoben]

Dieser Artikel wurde am 18/04/2019 durch die Durchführungsverordnung 2019/439 aufgehoben. Bitte wählen Sie eine frühere Fassung aus, um sich den aufgehobenen Rechtstext anzeigen zu lassen.