Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 28/03/2024
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 6 - IT-Lösungen für die Berichterstattung

Artikel 6

IT-Lösungen für die Berichterstattung

Für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 1 nutzt das Institut die gemäß Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 für die aufsichtlichen Meldungen entwickelte IT-Lösung.