Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 07/05/2021
Änderungen
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Artikel 9 - Delegierte Verordnung 667/2014

Artikel 9

Berechnung der Fristen, Daten und Termine

Es gilt die Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine.