Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 07/05/2021
Änderungen
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Artikel 10 - Delegierte Verordnung 667/2014

Artikel 10

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.