Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 07/05/2021
Änderungen
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Diese Verordnung legt Verfahrensvorschriften für Transaktionsregister oder sonstigen Personen, die Untersuchungs- und Vollstreckungsverfahren der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) unterliegen, von dieser auferlegten Geldbußen oder Zwangsgelder fest, einschließlich Vorschriften über das Verteidigungsrecht und Fristen.