Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft seit 22/06/2014

Fassung vom: 07/05/2021
Referenzstellen (4)
19/06/2014
Delegierte Verordnung 667/2014 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 667/2014

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 667/2014 der Kommission vom 13. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Verfahrensvorschriften für von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Transaktionsregistern auferlegte Sanktionen, einschließlich Vorschriften über das Verteidigungsrecht und Fristen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - Recht auf Anhörung durch den UntersuchungsbeauftragtenArtikel 3 - Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Geldbußen und AufsichtsmaßnahmenArtikel 3a - Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Interimsbeschlüsse zu AufsichtsmaßnahmenArtikel 4 - Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf ZwangsgelderArtikel 5 - Akteneinsicht und Verwendung der UnterlagenArtikel 6 - Verjährungsfristen für die Verhängung von SanktionenArtikel 7 - VollstreckungsverjährungArtikel 8 - Erhebung von Geldbußen und ZwangsgeldernArtikel 9 - Berechnung der Fristen, Daten und TermineArtikel 10