Artikel 109
Reguläre Informationspflichten gegenüber den Anlegern
Informationen über Änderungen des Umfangs der nach der Brutto- und der Commitment-Methode berechneten maximalen Hebelung und über etwaige Rechte zur Wiederverwendung von Sicherheiten oder sonstigen Garantien im Rahmen der Hebelfinanzierung werden umgehend vorgelegt und beinhalten:
die ursprüngliche und die geänderte nach den Artikeln 7 und 8 berechnete maximale Hebelung, wobei die Hebelung als Quotient des betreffenden Engagements und des Nettoinventarwerts des AIF berechnet wird;
die Art der Rechte zur Wiederverwendung von Sicherheiten;
die Art der gewährten Garantien;
nähere Angaben zu Änderungen in Bezug auf Dienstleistungsanbieter im Zusammenhang mit einem der vorstehend genannten Punkte.